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topplus Tierschutztransportverordnung

Bundesrat fordert Änderungen der EU-Regeln zum Tiertransport

Die Länderkammer begrüßt die geplanten neuen EU-Tierschutzregeln beim Transport grundsätzlich, befürchtet aber mehr Bürokratie und höhere Kosten.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat sich in einer Stellungnahme zur geplanten „EU-Tierschutztransportverordnung“ für grundlegende Nachbesserungen am vorliegenden Kommissionsentwurf ausgesprochen. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für Regeln „ohne vermeidbare bürokratische Belastungen“ einsetzen. Auch müsse „ausreichend berücksichtigt“ werden, inwiefern die neuen Anforderungen kostensteigernd wirkten.

Praktikabilität und Durchführbarkeit noch offen

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Grundlegenden Nachbesserungsbedarf sehen die Bundesländer mit Blick auf den Kommissionsvorschlag zur „EU-Tierschutztransportverordnung“. Zwar begrüße man, dass die EU-Kommission den Tierschutz beim Transport verbessern, Regeln klarer formulieren und unter den Mitgliedstaaten einheitlich durchsetzen wolle. Im Detail seien aber noch viele Fragen nach „Praktikabilität und Durchführbarkeit“ offen, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer. Die Bundesregierung soll sich daher auf EU-Eben für Regeln „ohne vermeidbare bürokratische Belastungen“ einsetzen, fordern die Länder.

Tierhalter sollen Datenbank nutzen

Kritisch gesehen wird vom Bundesrat beispielsweise, dass auch Tierhalter verpflichtend das Datenbanksystem TRACES nutzen sollen. Auch müsse es bei nicht-planbaren Verzögerungen weiterhin möglich sein, die Transportzeit um zwei Stunden verlängern zu können. Die Bundesregierung soll sich zudem für eine Regelung zum Reimport von Tieren einsetzen, die entweder auf einem Schiff oder per Straßentransportmittel in ein Drittland exportiert werden sollen und die bislang keinen Kontakt zum Land oder anderen Tieren des Drittlandes hatten.

Bei neuen Anforderungen, wie beispielsweise zum Raumbedarf oder zur Deckenhöhe, müssten zudem die Kostensteigerungen beim Transport „ausreichend berücksichtigt“ werden, so die Bundesländer.

Transporte von maximal zwei mal neun Stunden

Die Länder fordern die Bundesregierung ferner dazu auf, sich in Brüssel für eine eindeutige Limitierung auf maximal zwei Transportintervalle zu jeweils neun Stunden einzusetzen. Geprüft werden müsse aber, ob die vorgesehene einstündige Versorgungspause verlängert werden könne, ohne dass diese dem zweiten Beförderungsintervall angerechnet werde. Kritisiert wird zudem, dass in dem vorliegenden Verordnungsvorschlag keine Verpflichtung mehr besteht, Transportmittel mit Temperatursensoren auszustatten. Gegenüber den aktuellen Regeln sei dies eine „erhebliche Verschlechterung“.

Auch müsste nach Ansicht der Länderkammer technisch automatisch erfasst werden, wann Tiere abgeladen beziehungsweise die Ladebordwände geöffnet und geschlossen werden, um die vorgeschriebenen Ruhezeiten kontrollieren zu können. Anderenfalls drohe eine Abschwächung der gegenwärtigen Rechtslage. Schließlich müsse die Bundesregierung sich neben maximalen Transportzeiten für Straßentransportmittel auch für entsprechende Regeln zu Schiffstransporten einsetzen.

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