Der Ernährungsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch der deutlichen Verschärfungen des Bußgeldrahmens bei Tierschutzverstößen zugestimmt.
Mit dem novellierten Gesetz zum Tiergesundheitsrecht will die Bundesregierung Verstöße durch Landwirte und Transportunternehmer strenger und mit höheren Geldstrafen als bisher ahnden. Für den geänderten Entwurf stimmten die Ampel-Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppe Die Linke, dagegen votierte die Fraktion der AfD.
Anpassung an EU-Recht
Das nationale Tiergesundheitsrecht soll an EU-Recht angepasst werden, damit Verstöße mit höheren Geldstrafen geahndet werden können. Um der Verpflichtung der Sanktionierung des EU-Tiergesundheitsrechts nachzukommen, soll die Sanktionierung von Verstößen gegen das unmittelbar geltende EU-Tiergesundheitsrecht nun in einem eigenständigen, vom Tiergesundheitsgesetz unabhängigen Gesetz erfolgen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass insbesondere Verstöße gegen tiergesundheitliche EU-Vorschriften beim Verbringen innerhalb der Europäischen Union und dem Eingang in die Union von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs mit Geldstrafen belegt werden, aber auch Verstöße gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von gehaltenen Landtieren, Wassertieren und Zuchtmaterial mit Geldstrafen bis zu 30.000 € geahndet werden können.
Auch seuchenrechtliche Verschärfungen
Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, diesen Bußgeldrahmen auf 50.000 € zu erhöhen, weil bei einer Summe von maximal 30.000 € angesichts der Gewinnerzielung einiger großer Marktteilnehmer eine abschreckende Wirkung kaum zu erwarten sei. Die Bundesregierung war dem Bundesrat bei dieser Änderung entgegengekommen. Eigenen Angaben zufolge hatte sich die FDP in den Verhandlungen aber dafür stark gemacht, den Bußgeldrahmen von 30.000 € im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht zu erhöhen. Als Kompromisslösung konnte sich dann koalitionsintern auf 40.000 € anstelle der von BMEL, Ländern und Koalitionspartnern geforderten 50.000 € geeinigt werden.
Außerdem einigten sich Bundesregierung und Bundesrat darauf, dass Unternehmer, die Transportmittel nicht reinigen, desinfizieren und trocknen, „sanktioniert werden“ können, um die Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern.