Die Europäische Kommission hat in einem Pilotverfahren gegen Deutschland klargestellt, dass Pflanzenfresser immer Zugang zu Weideland haben müssen, wenn der Betrieb als Ökobetrieb geführt werden soll. Das teilte das bayerische Landwirtschaftsministerium am Donnerstag mit.
Die Regel gelte unter anderem für Rinder, Schafe und Ziegen während der Weidezeit, so das Ministerium.
"Der Weidezugang darf demnach nur aus vorübergehenden Gründen eingeschränkt werden. Das kann der Zustand des Bodens, die Witterung, die jahreszeitlichen Bedingungen oder eine behördliche Anordnung zum Seuchenschutz sein", heißt es aus München.
Der Vorwurf der bayerischen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU): Die alte Bundesregierung hat der Position der EU-Kommission zugestimmt und zum anderen die konsequente Umsetzung dieser Regelungen zugesichert.
Das ist ein Problem
In Kanibers Augen hat der verpflichtende Weidezugang auch negative Folgen. Viele Ökobetriebe müssten nun zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um die bereits hohen Tierwohlstandards weiter anzupassen. Anders werden die Betriebe den europäischen Anforderungen an den Ökolandbau nicht gerecht.
Kaniber betonte: „Eine ökologische Rinder-, Schaf-, Ziegen- oder Pferdehaltung wird zukünftig ohne Weidezugang nicht mehr möglich sein. Das wird aber leider auch dazu führen, dass entgegen unserem politischen Ziel nach Ausweitung des Ökolandbaus nun einige Betriebe trotz großer Anstrengungen die ökologische Produktion werden einstellen müssen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Zugang zur Weide wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist.
Das kann etwa bei Innerortslagen, aber auch bei vielbefahrenen Verkehrswegen der Fall sein. All das kann den Zugang zur Weide unmöglich machen. Bayern unterstützt die Betriebe aber nach Kräften. Mit dem Aktionsprogramm ‚Weideland Bayern‘ stärken wir die Weidehaltung.“
Dringend um Weidegang kümmern
Kaniber rät allen betroffenen Betrieben dringend, im Jahr 2025 mit der Umsetzung der Weidevorgaben zu beginnen. Das werde bei der jährlichen Öko-Kontrolle entsprechend überprüft. "Unsere Ämter schreiben die betroffenen Betriebe im Zusammenhang mit der bevorstehenden Antragstellung im Kulturlandschaftsprogramm bereits an, um sie zu sensibilisieren und um Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen“, so die Ministerin abschließend.