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Regierungswechsel Gemeinsame Marktordnung der EU Umnutzung von Stall und Scheune

topplus Reportage

Dieser Biomilchviehhalter hat noch keine Lösung für Weidepflicht

Martin Gleichmann lässt seine 90 Kühe bereits weiden. Für sein Jungvieh sucht er noch nach einer passenden Weidemöglichkeit.

Lesezeit: 3 Minuten

Ich möchte gern Biobetrieb bleiben, ich weiß aber noch nicht wie ich die Weidepflicht umsetzen kann“, beschreibt Martin Gleichmann sein Dilemma. Der Landwirt aus dem fränkischen Aidhausen bewirtschaftet seinen Hof mit 130 ha, 90 Kühen und ebenso vielen Jungrindern seit 2016 nach den Richtlinen von Bioland. „Ich habe die Produktionstechnik gut im Griff und im Ackerbau attraktive Produktionsschienen wie die Vermehrung von Linienmais aufgebaut, die ich nur als Biobetrieb weiterführen kann“, erklärt der Landwirt.

Das Problem sind nicht seine Kühe, die in dem ausgesiedelten Stall schon seit längerem Zugang zu einer Weide haben. Vielmehr fehlt für das Jungvieh auf der gegenüberliegenden Stallseite eine Weidefläche. Die Fläche, die an das Stallgrundstück angrenzt, könnte er erst mittelfristig tauschen, weil der derzeitige Pächter sich auf dieser Fläche zu einer Kulapmaßnahme verpflicht hat, die noch bis 2027/28 läuft.

Hinzu kommt, dass zwischen dem Stall und der potenziellen Weidefläche ein öffentlicher Weg liegt, sodass es sehr schwierig wird, vom Stall einen ständigen Zugang zur Weide einzurichten. „Das Jungvieh braucht diesen aber, weil  wegen der Sommertrockenheit in Franken oft das Futter ausgeht“, erklärt Gleichmann.

Jungrinder brechen aus der Weide aus

Als weiteres Problem sieht er, dass Jungrinder oft aus der Weide ausbrechen. „Vor allem die Tiere unter einem Jahr sind so übermütig, dass das häufig vorkommt“, so der Milchviehhalter. Es koste viel Zeit und Nerven, die Tiere einzufangen und zurückzuholen.

Eine andere Option wäre, das Jungvieh auszulagern. Doch dazu müsste er erst einmal einen passenden Biobetrieb finden, der die Tiere in Pension nimmt. Hinzu kommt, dass er dann seine 30 ha Grünland und 25 ha Luzerne nicht mehr verwerten könnte. Noch entscheidender ist, dass ihm dann die Gülle und der Mist von diesen Tieren für seinen Ackerbau fehlen würde.

„Vorgaben nicht zielführend“

Gleichmann ärgert, dass er nun zu Maßnahmen gezwungen wird, die fachlich nicht zielführend sind. Und er geht davon aus, dass die Abhängigkeit von Biokontrolleuren zunimmt, weil die Vorgaben zur Weidepflicht viel Auslegungsspielraum lassen.

Da der Biobetrieb seit einigen Jahren keinen Mehrfach- und Kulapantrag stellt, ist er nicht an die Antragsfristen gebunden und steht zeitlich nicht ganz so unter Druck wie seine Berufskollegen, die bis zum 15. Mai eine Entscheidung treffen müssen. Für seine Zugehörigkeit zu Bioland muss er dieses Jahr aber ein Weidekonzept vorlegen und dann die Weide 2026 in vollem Umfang umsetzen.

Leserstimmen

"Die EU-Öko-Verordnung besagt, dass allen Pflanzenfressern im Betrieb (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde) während der Weidezeit von April bis Oktober Zugang zu Weideland gewährt werden muss, wann immer die Umstände dies gestatten. Bei 130ha Betriebsfläche müsste es doch möglich sein genügend Weidefläche zur Verfügung zu stellen, wenn nicht müsste Tierbestand zu Betriebsfläche angepasst werden. Die Herausforderung wird allerdings die Herstellung einer ausbruchssicheren Einzäunung sein. Im Hinblick auf das zunehmende Wolfsaufkommen müsste diese dann auch noch Wolfssicher sein. Das Hauptproblem dürfte allerdings die zunehmende Arbeitsbelastung sein. Teile der Politik wollen mehr Bio-Landwirtschaft, erschweren dies aber durch zunehmende Anforderungen gleichzeitig!" (Wilfried Maser)

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