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Weidepflicht für Biobetriebe: Kaniber will Härtefallregelung erreichen

Bayern will sich in Brüssel für eine Härtefallregelung für Biobetriebe ohne Weidezugang einsetzen. Unterstützt wird das durch einen Vorstoß von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bei der EU.

Lesezeit: 4 Minuten

Die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber wird sich bei der EU-Kommission für eine Änderung der Weidepflicht für Biorinder in der EU-Öko-Verordnung einsetzen. Ihr Ziel ist es, eine Härtefalllösung zu erreichen, um auch Betriebe im Ökolandbau zu halten, die wegen beengter Ortslagen oder anderer struktureller Probleme keine Chance haben, dauerhaft allen Tieren direkten Weidezugang anzubieten. Bei einem Gespräch mit den Fachverbänden des Ökolandbaus in Nürnberg am Rande der Messe „Biofach“, der Weltleitmesse für Biolebensmittel, sagte Kaniber zu, einen entsprechenden Vorstoß bei EU-Agrarkommissar Christophe Hansen zu unternehmen.

 

Sonderregelung für Höfe in beengten Dorflagen

„Wir brauchen in der EU-Ökoverordnung eine Regelung für absolute Härtefälle, um die Produzenten von Biolebensmitteln nicht zur Aufgabe zu zwingen.“ Aber sie stellte auch klar: „Die Weidehaltung ist ein zentraler Bestandteil des Ökolandbaus. Sie fördert die Biodiversität und sorgt für gesunde Tiere. Deshalb ist der Grundsatz der Weidepflicht richtig.

Die strengere Auslegung durch die EU habe sich in den letzten Jahren stetig abgezeichnet. Aber in Süddeutschland gebe es zum Beispiel Höfe in beengten Dorflagen ohne direkten Weidezugang für alle Tiere. „Für solche Fälle brauchen wir die Möglichkeit für individuelle Ausnahmen“, erklärt Kaniber. Genau aus diesem Grund hat Bayern im Rahmen des Pilotverfahrens stets seine bisherige Position zur Weide verteidigt.

Bisher nur Ausnahmen in Bayern und Baden-Württemberg

2007 hatte die EU strenge Vorgaben für die ökologische Landwirtschaft erlassen, die auch bestimmte Anforderungen an die Weidehaltung beinhalten. Bayern hatte diese Regelung, ebenso wie Baden-Württemberg oder Österreich, in der Vergangenheit so ausgelegt, dass auf Weidegang ganz oder teilweise verzichtet werden kann, wenn strukturelle Gründe entgegenstehen und ein ständiger Zugang zu Freiflächen und frischem Grünfutter angeboten wird. Diese Auslegung wurde von der EU-Kommission nach einem mehrjährigen Prüfverfahren nicht mehr akzeptiert.

Ende letzten Jahres wurde dieses Verfahren eingestellt, nachdem Deutschland die generelle Weidepflicht für Pflanzenfresser im Ökolandbau anerkannt hat.  „All die Betriebe, die aktuell die Weidepflicht nicht erfüllen können, müssen sich jetzt dringend auf den Weg machen. Die Öko-Erzeugerringe stehen ihnen beratend zur Seite – in Fragen der Förderung auch die Landwirtschaftsämter.

"Nicht zurücklehnen!"

Kaniber warnte aber eindringlich davor, sich nun zurückzulehnen und darauf zu hoffen, dass es nochmals generelle oder umfangreiche Ausnahmeregelungen geben werde, wie in der Vergangenheit. „Die Weidepflicht gilt und wer seinen Tieren Weide anbieten kann, muss dies auch umsetzen. Nur dort, wo dies strukturell unmöglich ist, brauchen wir Ausnahmen für Härtefälle.“, so Landwirtschaftsministerin Kaniber. „Allen muss klar sein, dass es sich nur um eine Lösung für wirkliche und wenige Härtefälle handeln kann.“ Die Ministerin appelliert an die EU pragmatische Lösungen für regionale Besonderheiten zu finden.

Özdemirs Vorstoß bei Hansen

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir setzt sich unterdessen beim neuen EU-Agrarkommissar Hansen für Ökobetriebe ein, die gut aufgestellt, aber kurzfristig nicht in der Lage sind, ihren Tieren wie vorgeschrieben Weidehaltung anzubieten. In einem Brief an die Agrarminister der Bundesländer, der top agrar vorliegt, berichtet Özdemir von einem Gespräch mit Hansen am Rande des Agrarrates am 27. Januar 2025 zum Pilotverfahren „Weidezugang" für Ökobetriebe . Laut Özdemir zeigt Kommissar Hansen "Verständnis für die Situation insbesondere von Ökobetrieben, die im Prinzip sehr gut aufgestellt sind für die Zukunft, die aber trotz allerBemühungen nicht kurzfristig in der Lage sein werden, ihren Tieren die Weidehaltung in der Form anzubieten, wie sie gemäß der Auslegung der EU-Verordnung im Rahmen des Pilotverfahren Weidezugang gefordert ist.

"Mehr Zeit für Härtefälle"

Özdemir fordert, diese „Härtefälle" mehr Zeit zu verschaffen, so dass sie z. B. bauliche Konzepte entwickeln und umsetzen können, mit denen sie ihre Betriebe weiter ökologisch bewirtschaften können. Özdemir will eigenen Angaben zufolge dazu weiter den direkten Austausch mit Agrarkommissar Hansen suchen.

Der Minister betont, dass er weiß, dass Sie in den Ländern intensiv an pragmatischen Lösungen für möglichst viele Betriebe arbeiten und dass Ihnen die Weiterführung dieser Betriebe als Ökoerzeuger sehr am Herzen liegt. Ich freue mich daher über Ihre konstruktive Unterstützung für das gemeinsame Anliegen und werde Sie über die weiteren Gespräche mit Agrarkommissar Hansen und mögliche Entwicklungen auf dem laufenden halten.

Ich bin zuversichtlich, dass wir auf diesem Weg gemeinsam zukunftsfähigen Ökobetrieben helfen können, gleichzeitig die hohen Standards des Ökolandbaus sichern und zum Erreichen des Ausbauziels dreißig Prozent Ökolandbau bis 2030 beitragen.

 

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