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topplus Afrikanische Schweinepest

ASP-Quarantänemaßnahmen verursachen immense wirtschaftliche Schäden

Anlässlich der Agrarministerkonferenz fordert die ISN Bund und Länder auf, die wirtschaftlichen Schäden durch die ASP-Quarantänemaßnahmen zu minimieren und die Tierhalter finanziell zu unterstützen.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der heute beginnenden Agrarministerkonferenz in Oberhof stehen auch die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und die durch die Quarantänemaßnahmen verursachten wirtschaftlichen Schäden auf der Tagesordnung.  Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) fordert von den Bundesländern ein umsichtiges, abgestimmtes Verhalten bei der Bekämpfung der Tierseuche. Wichtig sei, die durch die angeordneten Quarantänemaßnahmen verursachten wirtschaftlichen Schäden zu minimieren und die betroffenen Landwirte, die unverschuldet massive finanzielle Verluste erleiden, entsprechend zu entschädigen, so die ISN in einem Presseinfo.

Unverschuldet in finanzieller Not

"Die Schweinehalter können nichts dafür, wenn in der Nähe ihres Betriebes ein infiziertes Wildschwein gefunden wird. Sie haben nichts falsch gemacht, die Biosicherheit in ihrem Betrieb eingehalten und können ihre Schweine trotzdem nur noch mit großen Verlusten vermarkten“, argumentiert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Anders als ein direkt von einer ASP-Infektion betroffener Betrieb, erhalten sie keine Entschädigung für wirtschaftliche Schäden, sondern müssen selbst vorsorgen.

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Ertragsschadenversicherung allein reicht nicht

Viele Schweinehalter würden aus diesem Grund bereits heute eine weitreichende Vorsorge leisten, indem sie entsprechende Ertragsschadenversicherungen abschließen. Angesichts der immensen Schäden, die durch die staatlich angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einzelbetrieblich entstehen, reichen diese Absicherungsmöglichkeiten aber nicht aus. Zudem gebe es regional angesichts der enormen Schäden sowie der Dauer der Quarantänemaßnahmen teilweise bereits Zeichnungsstopps von Seiten der Versicherer.

Einschränkungen dauern mindestens ein Jahr

Schweinehalter, die von Restriktionen durch ASP bei Wildschweinen betroffen sind, müssen davon ausgehen, dass die Einschränkungen mindestens ein Jahr andauern, unter Umständen sogar mehrere Jahre. Der Versicherungsschutz ist jedoch befristet, häufig auf maximal ein Jahr. "Ohne finanzielle Unterstützung droht diesen Betrieben dann das finanzielle Aus", so Staack.

Quarantänemaßnahmen überdenken und anpassen

Entscheidend sei daher, die wirtschaftlichen Schäden der staatlichen Maßnahmen zu minimieren, ohne Zugeständnisse bei der Effizienz der Tierseuchenbekämpfung einzugehen. Dafür müssen Dauer, Ausdehnung und Art der Quarantänemaßnahmen überdacht und angepasst werden, soweit dies unter Beachtung des Rechtsrahmens möglich und sinnvoll ist. Ohne Frage sei dafür ein langer Atem nötig, da die entsprechenden Rechtsvorgaben in Brüssel fixiert werden. Umso wichtiger sei deshalb ein koordiniertes Vorgehen der Länder und ein konsequenter Einsatz des Bundes auf EU-Ebene.

Auch den LEH in die Pflicht nehmen

Die Agrarminister sollten bei ihren Überlegungen zur Schadensminimierung auch die Abnehmer des Fleisches – an vorderer Stelle den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) – mit in die Pflicht nehmen. Diese müssten endlich als verlässlicher Handelspartner agieren und das intensiv untersuchte und völlig unbedenkliche Fleisch aus den Restriktionsgebieten ohne Einschränkung abnehmen. Bei der Vermarktung seien nicht die fehlenden Schlacht- und Lagerkapazitäten das Problem. Entscheidender sei, das die meisten Fleischabnehmer das Fleisch aus Restriktionsgebieten stigmatisieren, obwohl es vollkommen unbedenklich ist und - je nach Restriktionszone -  zum Teil ohne Einschränkung verkauft werden könnte. Erst dadurch würden  die Vermarktungsschwierigkeiten und die größten Ausfallschäden bei den betroffenen Schweinehaltern entstehen.

Staat muss sich an finanzieller Absicherung beteiligen

Neben der Schadensminimierung brauche es zudem ein Sicherheitsnetz für die unschuldig von den staatlichen Quarantänemaßnahmen gebeutelten Schweinehalter. Für die allein privatwirtschaftlich nicht zu schließende Absicherungslücke gilt es, eine Lösung zu finden. Hier sieht die ISN die staatlichen Institutionen in der Pflicht, sich an der Absicherung der Betriebe auch finanziell zu beteiligen. Ohne Unterstützung drohe den betroffenen Schweinehaltern das finanzielle Aus. Zudem mache das drohende ASP-Schadensrisiko den gesamten Umbau der Schweinehaltung zunichte. „Denn welcher Schweinehalter ist schon bereit, bei diesem hohen Risiko Millionen € in den Umbau der Schweinehaltung zu investieren?“, warnt Staack.

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