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Förderquote von gut 51 %: Das sollten sich Schweinehalter nicht entgehen lassen

Ob mit oder ohne Schweinehaltung: Diese Programme helfen Betriebsleitern, Bauvorhaben umzusetzen. Und so viele Anträge gibt es bisher für die Stallbauförderung des Bundes.

Lesezeit: 4 Minuten

Bis Mitte November haben Landwirte aus ganz Deutschland 140 Anträge für die investive Förderung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung eingereicht – mit einem Gesamtvolumen von mehr als 171 Mio. €. Davon sind 55 Mio. € bereits bewilligt. Gut 51 % beträgt die durchschnittliche Förderquote.

Aus Niedersachsen kamen bisher rund 40, aus NRW 22 Anträge. Davon liegt ein Großteil bei Investitionen von 500.000 und 2 Mio. €. Diese Zahlen stellte Uwe Bintz von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kürzlich beim Tag der Schweinehaltung im Emsland vor.

Kosten pro Stallplatz gestiegen

Besonders interessant ist in seinen Augen die enorme Förderquote von 60 % auf die ersten 500.000 € Investitionssumme. Die sind allerdings schnell erreicht. Bei einem Neubau zahle man heute 15.000 € pro Abferkelplatz, berichtete Bintz. Für Haltungsform 3 in der Mast müssten Schweinehalter rund 1.300 bis 1.500 €/Platz einplanen.

Eckdaten zur Förderung

  • Bis 2030 steht 1 Mrd. € zur Verfügung, nur für Schweine.

  • Dieses Jahr sind insgesamt 150 Mio. € im Topf, zwei Drittel für Neu- und Umbauten, der Rest zur Förderung von Mehrkosten.

  • Wichtig: Ein vorzeitiger Beginn der Baumaßnahme gefährdet die Förderung.

Pauschalen für Mehrkosten

Förderfähige Mehrkosten sind pauschal festgelegt, zum Beispiel 503 € für eine Biosau und 24,75 € für ein Mastschwein in Haltungsform 3. Und sie sind gestaffelt. Bintz lieferte folgendes Beispiel: Hat ein Landwirt 2.000 Mastplätze, mästet er bei 2,9 Umtrieben pro Jahr rund 5.800 Schweine. Für die ersten 1.500 Schweine bekäme er 29.700 €. Für die übrigen 4.300 Tiere gäbe es insgesamt 73.955 € Mehrkostenpauschale. Im Schnitt sind das 17,87 €/Mastschwein.

Bintz sieht die Förderung von Mehrkosten bestimmter Produktionsweisen kritisch. Für ihn sei das eine vertragliche Angelegenheit zwischen Landwirt und Vermarkter. Sinnvoller wären in seinen Augen mehr investive Mittel.

Huhn statt Schwein?

Wer sich vorstellen kann, von der Schweinehaltung zum Beispiel auf Geflügel umzusteigen, für den sieht Bintz im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) noch immer eine echte Chance. Gehen hier zu viele Anträge ein, greift ein Punktsystem. Davon profitierten bisher vor allem Junglandwirte. Jetzt wurde die Verteilung geändert: Massiv Punkte sammeln Landwirte, wenn sie einen Teil ihrer aktiven Schweinehaltung einstellen. Eine komplette Stilllegung ermöglicht sogar zehn Punkte – laut Bintz war das 2024 genug, um die Förderung zu erhalten.

Maximal sind 400.000 € je Betrieb und Förderperiode drin. In diesem Jahr lagen die Investitionsschwerpunkte der AFP-geförderten Betriebe auf Milchvieh- und Legehennenställen sowie Kartoffellagerhallen und Fahrsilos. Auch Masthähnchen wurden gefördert.

Viehdichte Regionen ausgenommen

Wachstumsinvestitionen seien in Gemeinden mit mehr als 2,5 Großvieheinheiten/ha allerdings ausgeschlossen. Einzelbetrieblich gilt eine Grenze von 2 GV/ha. Beim GV-Schlüssel gab es 2023 grobe Ausreißer nach oben, doch die haben sich nun relativiert. 15.000 Legehennen benötigen mit 45 GV aktuell 22,5 ha. Für 30.000 Hähnchen sind es 60 GV und 30 ha.

Den Schweinebestand lediglich auszudünnen, zähle leider nicht. Landwirte müssten für die Förderung ganze Gebäude stilllegen. Doch bei alten Sauenställen könne das eine gute Alternative sein. Die Antragstellung sei meist für etwa zwei Wochen im Frühjahr oder Frühsommer möglich.

Doch egal welche Förderung Landwirte beantragen möchten: Sie sollten sich laut Bintz von Anfang an betreuen lassen, um die Förderfähigkeit abzuklären, etwa von der Landwirtschaftskammer.

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das "Bundesprogramm Umbau Tierhaltung" finden Sie hier.

Behörde hilft Landwirten

Ein Lichtblick für die anwesenden Schweinehalter: Der Landkreis Emsland und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen haben eine Vereinbarung getroffen, sich regelmäßig auszutauschen. Demnächst steht ein Treffen zum Thema Bebauungsplan an, um die Chancen für landwirtschaftliche Betriebe auszuloten – auch im Hinblick auf das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz.

„Wir wollen die Landwirtschaft unterstützen“ erklärte Stefan van Roje vom zuständigen Bauamt auf der Veranstaltung. „Wir müssen uns nur ebenfalls an Gesetze halten.“ So sei der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freizuhalten. Um vor Ort auf den Höfen zu beraten, habe der Kreis nicht genug Personal. Bei konkreten Planungsfragen hingegen sicherte van Roje Unterstützung zu.

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