Schweinemäster müssen ihre Haltungsform den zuständigen Behörden melden. Das hätte eigentlich bis zum 1. August 2025 passieren müssen. In Bayern gab es eine Fristverlängerung, weil die Behörden kein geeignetes Meldeportal entwickelt haben.
Jetzt kann es auch im Freistatt endlich losgehen. Das elektronische Meldeportal, mit dem nun in Bayern gemeldet werden kann, wurde von Niedersachsen entwickelt und ist dort bereits erfolgreich im Einsatz. Die bayerischen Behörden erhalten im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die Möglichkeit zur Nutzung. Daten bayerischer Landwirte sind nur den bayerischen Behörden zugänglich.
Mitteilungen können nun online unter www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de abgegeben werden.