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topplus Afrikanische Schweinepest

So will Hessen die ASP weiter bekämpfen

Hessen will die Wildschweinpopulation in der ASP-Sperrzone II reduzieren. Dafür sollen nun spezielle Fallen zum Einsatz kommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) hat die nächsten Schritte zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bekanntgegeben. Bei einem Ortstermin in Mörfelden-Walldorf erklärten Experten die neue Strategie, mit der die Tierseuche im infizierten Gebiet, der sogenannten Sperrzone II eingedämmt werden soll.

Reduzierung von Schwarzwild in der Sperrzone II

Die Seuchenlage sei mittlerweile weniger dynamisch, erläuterte Volker Höhler, Leiter der Obersten Jagdbehörde und Leiter der Stabseinheit Schwarzwildmanagement im Hessischen Landwirtschaftsministerium. In großem Umfang seien taktische Elektrozäune gebaut worden, außerdem stünden bereits etliche Abschnitte des Festzauns. Jetzt sollen die Wildschweinbestände in der Sperrzone II reduziert werden, um die darum liegende seuchenfreie Sperrzone I vor einem möglichen Übertritt infizierter Wildschweine zu schützen.

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Zunächst galt für die Sperrzone II ein absolutes Jagdverbot, um möglicherweise infizierte Wildschweine nicht in seuchenfreie Gebiete zu vertreiben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage konnten am 9. September erste Lockerungen für die Jagd beschlossen werden. Seitdem ist unter anderem die Bejagung von Schalenwild (außer Schwarzwild) unter Auflagen wieder erlaubt.

Einsatz von Saufängen

Dafür will Hessen künftig in der Sperrzone II Fallen – sogenannte Saufänge – einsetzen. Saufänge sind eine bewährte Maßnahme der Seuchenbekämpfung, die bereits im europäischen Ausland sowie in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zur ASP-Bekämpfung zum Einsatz kommen. Damit können ganze Rotten auf einmal entnommen werden, ohne die Tiere zu beunruhigen. So wird eine Versprengung der Seuche in bisher noch nicht infizierte Gebiete zu vermieden.

„Der Einsatz von Saufängen in der Tierseuchenbekämpfung ist eine Ultima Ratio. Umso wichtiger ist es, auf einen tierschutzgerechten Einsatz zu achten", erläutert Prof. Dr. Michael Lierz von der Justus-Liebig-Universität Gießen, wildbiologischer Berater des Führungsstabs ASP des Hessischen Landwirtschaftsministeriums.

Die Wildschweine werden im Vorfeld durch Anfüttern langsam an die Anlage gewöhnt, um Stress zu reduzieren. Zudem kommen nur Fallen ohne Metallgitter zum Einsatz, um die Verletzungsgefahr zu minimieren. Die Saufänge werden außerdem kontinuierlich überwacht, um vor allem beim Auslösen der Falltür sicherzustellen, dass sich die gesamte Rotte in der Anlage befindet, keine anderen Tiere mitgefangen werden und sich kein Wildschwein beim Auslösen der Fallentür verletzten kann. Der Abschuss erfolgt dann durch geschultes Personal.

Unterstützung der Jägerschaft

Die hessische Jägerschaft unterstützt die neuen Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung. Der Einsatz von Saufängen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung habe sich bereits in anderen Bundesländern bewährt. "Im Gegensatz zu einer unkontrollierten Durchseuchung kann so das ASP-Geschehen in Südhessen schneller kontrolliert werden. Somit kommt diese Maßnahme insbesondere einem gesunden Tierbestand der Zukunft zugute“, so Markus Stifter, Pressesprecher des Landesjagdverbandes Hessen.

Darüber hinaus bleiben die aktuellen Jagd-Regelungen für die Sperrzone I bestehen. So sind in der Sperrzone I, die auch als Pufferzone bezeichnet wird und den äußeren, infektionsfreien Rahmen um das vorläufige Infektionsgebiet (Sperrzone II) bildet, weiterhin Bewegungs- und sogenannte Erntejagden, teilweise unter Auflagen, möglich.

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