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topplus Afrikanische Schweinepest

NRW: Tierseuchenkasse wäre für einen ASP-Ausbruch vorbereitet

Die Tierseuchenkasse in Nordrhein-Westfalen sieht sich mit Rücklagen von rund 110 Mio. € für ein ASP-Geschehen gut gerüstet.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat weitere Bundesländer erobert. In einem Webinar der Landwirtschaftskammer NRW zum Thema Ertragsschadensversicherung informiert u.a. Tierärztin Dr. Birgit Kaeppel von der Tierseuchenkasse in Nordrhein-Westfalen über die Entschädigungsleistungen im Tierseuchenfall:

Wann zahlt die TSK eine Entschädigung?
Dr. Kaeppel: Grundlage ist die tierseuchenrechtlich begründete, amtliche Tötungsanordnung der zuständigen Veterinärbehörde. Das heißt, nur gekeulte Betriebe können Entschädigungen von der Tierseuchenkasse erhalten. Zur Absicherung weiterer Risiken, wie Vermarktungsrestriktionen in Sperrgebieten ist zusätzlich der Abschluss einer Ertragsschadenversicherung notwendig.

Welche Kosten umfasst die Entschädigungsleistung?
Dr. Kaeppel: Diese beinhaltet den gemeinen Wert der getöteten Tiere, die Kosten der Tötung infizierter Tiere und die Kosten der Entsorgung toter Tiere.  Die Tierwertermittlung erfolgt durch den amtlichen Tierarzt und zwei sachverständige Schätzer. Grundlage ist die Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Schweinen, der auf der Homepage der Tierseuchenkasse NRW zu entnehmen ist. Die Wertermittlung basiert auf aktuellen Marktpreisen ohne MWSt.

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Gibt es darüber hinaus weitere Leistungen?
Dr. Kaeppel: Ja, im Rahmen einer Beihilfe unterstützt die Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall zusätzlich die Reinigung und Desinfektion des Stalls nach einer amtlichen Anordnung. Darüber hinaus gibt es Beihilfen für prophylaktische Maßnahmen. Hierzu gehören u.a. die Untersuchungskosten sowie die Kosten der Probenentnahme im Rahmen des Früherkennungssystems zum Ausschluss der ASP, KSP und der Aujeszyschen Krankheit. Zudem können sich Landwirte durch ihren Hoftierarzt oder den Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW zur Biosicherheit beraten lassen.  Sowohl für die Erstberatung als auch für die Folgeberatung innerhalb von drei Monaten werden Kosten bis zu 240 € übernommen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse.

Wann drohen Abzüge bei der Entschädigung?
Dr. Kaeppel: Das Veterinäramt prüft bei einem Seuchenausbruch, ob der Betrieb die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zur Biosicherheit eingehalten hat. Bei schuldhaften Verstößen gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften kann die Entschädigung gekürzt oder komplett versagt werden. Dies kann z.B. drohen, wenn der Betrieb in einem Gebiet mit hoher Wildschweindichte liegt und gar nicht oder unzureichend eingezäunt ist. Hingegen hätte eine geringfügig zu niedrig gemeldete Tierzahl meist weniger gravierende Folgen. In beiden Fällen erfolgt ein formalrechtliches Anhörungsverfahren zur Klärung der Sachverhalte, bevor über den Antrag entschieden wird. 

Warum zahlen Schweinehalter in NRW aktuell keinen TSK-Beitrag?
Dr. Kaeppel: Die Tierseuchenkasse NRW verfügt aktuell über Rücklagen von ca.  110 Mio. €. Davon stehen mehr als 62 Mio. € für die Tierartenkasse Schwein bereit. Gemäß unserer Haushaltsvorgaben ist die Kapitaldeckung so hoch, dass wir keine Beiträge mehr einziehen müssen und auch nicht dürfen.

Und wenn ein weitreichender ASP-Ausbruch in NRW auftritt?
Dr. Kaeppel: Bei Ausbruch der ASP in der Wildschweinpopulation in NRW wird bei Umsetzung notwendiger Biosicherheitsmaßnahmen nur mit vereinzelten Ausbrüchen in Hausschweinebeständen gerechnet.  Anders könnte dies im Falle einer KSP oder schlimmstenfalls einer MKS aussehen. Die Entschädigungen werden jedoch nicht allein aus Beitragsmitteln, sondern den Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes entsprechend zu 50 % aus Landesmitteln finanziert. Sollten die Rücklagen in einem weitreichenden Seuchengeschehen tatsächlich zur Neige gehen, lautet die gute Nachricht: Die Tierseuchenkasse kann nicht Pleite gehen. Neben der Generierung der vorgesehenen Landesmittel muss ggf. kurzfristig auf Darlehen zurückgegriffen werden. Zeitgleich erfolgt dann eine erneute Erhebung von Tierhalterbeiträgen, um notwendige Gelder verfügbar zu machen und die Rücklagen wieder aufzufüllen.

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