Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) führt ab dem 1. November 2024 eine verpflichtende Tiergesundheitsberatung für Schweinemastbetriebe ein, die über einen längeren Zeitraum Auffälligkeiten bei Tiergesundheitsbefunden zeigen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Tiergesundheit zu verbessern und den Tierschutz zu fördern.
Betroffene Betriebe werden per Befunddaten-Informationsbrief informiert und müssen zunächst ein Tiergesundheitsaudit absolvieren. Wird dabei ein Beratungsbedarf bestätigt, ist der Tierhalter verpflichtet, innerhalb von vier Wochen einen Erstberatungstermin mit einem QS-zertifizierten Berater wahrzunehmen. Der gesamte Beratungszyklus umfasst bis zu zwei Jahre, in denen Betriebe den Fortschritt dokumentieren und gegebenenfalls Sanktionen bei Nichteinhaltung in Kauf nehmen müssen.