Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten sieht Möglichkeiten für eine juristische Neubewertung der Schlachtung von Nutztieren. Wie die NGO unter Verweis auf ein aktuelles, in ihrem Auftrag erstelltes Rechtsgutachten erklärte, ist die Tötung von Tieren zum Zweck der Nahrungsmittelerzeugung heute nicht mehr erforderlich. Gründe seien vegane Fleischalternativen sowie die Entwicklungen im Bereich des kultivierten Fleisches.
Fleischverzehr kein "vernünftiger Grund"
Im Gutachten erinnert die Kanzlei Rechtsanwälte Günther daran, dass für das Töten von Tieren laut dem Gesetzgeber ein sogenannter vernünftiger Grund vorliegen muss. Und dieser sei inzwischen nicht mehr gegeben, weil es beispielsweise mit kultiviertem Fleisch ein „milderes, gleich geeignetes Mittel zum Zweck der Nahrungserzeugung“ gebe. Unter diesen Umständen sei das Töten von Tieren zur Nahrungsmittelgewinnung unverhältnismäßig. Deshalb sei ein gesetzliches Verbot festzulegen.
Die Juristen räumen ein, dass ein Schlachtverbot faktisch mit einem Berufsverbot für Nutztierhalter und Beschäftigten in Schlachthöfen einherginge. Allerdings müssten diese das Risiko tragen, dass sich
die rechtlichen Rahmenbedingungen änderten. Es ergäben sich „keine durchgreifenden zu berücksichtigenden Rechtspositionen“ der Unternehmen. Den wirtschaftlichen Interessen sei der effektive Tierschutz entgegenzuhalten. Und dieser liege im Interesse des Gemeinwohls.