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Direktvermarktung in Bayern

Neues Portal unterstützt Direktvermarkter in rechtlichen Fragen

Bayern schaltet ein neues Onlineportal frei, das Direktvermarktern hilft, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu überblicken. Zudem bietet es praxisorientierte Hilfestellungen für die tägliche Arbeit.

Lesezeit: 3 Minuten

Das "Rechtsportal Direktvermarktung" ist freigeschaltet. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sieht in dieser neuen Plattform viele Vorteile für die direktvermarktenden Betriebe im Freistaat: „Unser Ziel ist es, Bayerns Direktvermarkter bestmöglich zu unterstützen. Das neue Rechtsportal bietet ihnen alle wichtigen rechtlichen Informationen an einem Ort – verständlich, kompakt und praxisnah. Damit erleichtern wir die Arbeit der Betriebe und schaffen mehr Durchblick bei den Vorschriften.“

Fachlich fundierte Zusammenstellungen

Walter Nussel, Bürokratiebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, dessen Geschäftsstelle die Umsetzung des Rechtsportals finanziert hat, ergänzt: „Das Rechtsportal Direktvermarktung bietet eine fachlich fundierte, verständliche Zusammenstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Bayern und schafft damit Rechts- und Planungssicherheit für unsere Direktvermarkter in Bayern. Die Entwicklung und Umsetzung des DVM Rechtsportals ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte und das Ergebnis kann als Blaupause für andere Bundesländer und Themenbereiche dienen.“

Relevante Informationen gebündelt

In Bayern vermarktet rund jeder zehnte landwirtschaftliche Betrieb seine Erzeugnisse direkt an die Verbraucher. Mit rund 135 Bauernmärkten in Bayern haben Verbraucher zahlreiche Möglichkeiten, regionale Produkte direkt vom Erzeuger zu kaufen. Ob auf Wochenmärkten, im eigenen Hofladen oder über Onlineshops – die Direktvermarktung bietet Landwirten die Möglichkeit, hochwertige regionale Produkte ohne Zwischenhandel anzubieten. Dabei müssen sie jedoch nicht nur die Vorschriften für die landwirtschaftliche Produktion beachten, sondern auch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen für Lebensmittelunternehmer einhalten. Hier setzt das neue Rechtsportal an: Es bündelt relevante Informationen, stellt die wichtigsten Gesetzestexte zur Verfügung und verlinkt die zuständigen Ansprechpartner der Behörden.

Mehr als 70 % der bayerischen Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter hatten sich in einer von der Geschäftsstelle Bürokratieabbau finanzierten Studie der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf im Jahr 2023 ein digitales Informationsportal mit praxisnahen Merkblättern gewünscht. Die Geschäftsstelle hat diesen Wunsch gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sowie weiteren Ministerien in kurzer Zeit umgesetzt.

"Weniger Bürokratie, mehr Klarheit"

„Unsere Direktvermarkter leisten einen wertvollen Beitrag für die bayerische Landwirtschaft und sind erste Ansprechpartner für die Verbraucher, wenn es um die Versorgung mit regionalen Produkten geht. Mit dem neuen Rechtsportal bieten wir ihnen einen echten Mehrwert: weniger Bürokratie, mehr Klarheit und eine gezielte Unterstützung für ihren Betrieb“, so Staatsministerin Kaniber. Und weiter: „Mir ist es wichtig, dass sich unsere Landwirtinnen und Landwirte auf das konzentrieren können, was sie am besten können – erstklassige Lebensmittel erzeugen und direkt vermarkten.“

Links zum Portal

Das neue Rechtsportal hilft dabei, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu überblicken und bietet praxisorientierte Hilfestellungen für die tägliche Arbeit.

Weitere Informationen sind auf der Website des Landwirtschaftsministeriums zusammengefasst oder finden sich auf der Homepage der Geschäftsstelle für Bürokratieabbau. Hier gelangen Sie direkt zum Rechtsportal für Direktvermarktung.

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