Was kann passieren, wenn ein Schlepperfahrer mit einem bis über die Bordwände beladenen Anhänger fährt und diesen nicht abdeckt?
In der Praxis kann man davon ausgehen, dass ohne Plane bei 40 km/h-Anhängern Ladung vom Anhänger weht. Einschreitende Polizeibeamte begründen i. d. R. dabei eine Verkehrsgefährdung durch z. B. herabfallende Maissilage, die die Sicht beeinträchtigen kann.
- Ein Ladungssicherungsverstoß (§22 StVO) liegt vor, und es gibt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.
- Der Katalog sieht dafür ein Bußgeld in Höhe von 75 € vor.
- Der Halter und Verlader können zur Verantwortung gezogen werden.
- Die Weiterfahrt wird untersagt, bis ein vorschriftsmäßiger Zustand gegeben ist, das heißt: abladen oder abdecken.
Die Hersteller bieten mittlerweile für alle Arten von Transportanhängern Lösungen zum Abdecken ab Werk oder zum Nachrüsten an.
Dieser Verkehrstipp erschien im Magazin STARK - Faszination Landtechnik.