Frage:
Ich bin 16 Jahre alt und mache gerade meinen T-Führerschein. Ich würde gerne zu meinem Lehrbetrieb mit einer Ape fahren (dreirädriges Kleinkraftrad, bis 45 km/h zugelassen). Einen Rollerführerschein habe ich nicht. Darf ich die Ape mit dem T-Führerschein fahren?
Antwort:
Der „T“- Führerschein umfasst nur Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, wenn Sie diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke nutzen.
Somit ist beispielsweise eine Fahrt mit dem Trecker zur Schule nicht zulässig und stellt eine Straftat dar.
Achtung:
In der Führerscheinklasse „T“ ist die Klasse „AM“ eingeschlossen. Diese umfasst zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge - also auch die Ape. Es kommt darauf an, um welche Ape es sich bei Ihnen genau handelt.
Aber wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt, greift die Klasse „AM“. Dann dürften Sie damit zum Lehrbetrieb fahren.
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Benzinmotor, max. 500 ccm bei Dieselmotor, max. 4 kW bei Elektromotor
- max. 270 kg Leergewicht (350 kg ohne Batterien bei Zulassung vor dem 24. Aug. 2017)
- höchstens 2 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
Soweit die Einschätzung unseres Experten.