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Offener Brief

139 Organisationen fordern Verbesserungen bei EU-Saatgutverordnung

Bauern fordern, dass Ernte, Weitergabe, Tausch und Verkauf von eigenem Saatgut legal möglich bleibt. Außerdem dürften neu zugelassene Sorten nicht von PSM oder Düngern abhängig sein.

Lesezeit: 2 Minuten

Erneut werden Rufe nach Verbesserungen bei der geplanten Novelle der europäischen Saatgutverordnung laut. Insgesamt 139 Organisationen aus 23 europäischen Ländern wandten sich letzte Woche mit diesem Anliegen in einem offenen Brief an die EU-Landwirtschaftsminister, Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi, Agrarkommissar Christophe Hansen sowie die Mitglieder des Landwirtschafts- und des Umweltausschusses im EU-Parlament.

Anlass ist die nächste Ratssitzung am 9. und 10. Dezember 2024, bei der das EU-Saatgutrecht auf der Tagesordnung steht.

Saatgutweitergabe muss legal bleiben!

Die Organisationen fordern, dass die Ernte, die Weitergabe, der Tausch und der Verkauf von eigenem Saatgut für die Landwirte legal möglich sein müssten. Außerdem sollte die Vermarktung von vielfältigen und lokal angepassten Sorten durch regionale Saatgutproduzenten erleichtert werden.

Ferner wird verlangt, dass die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der lokal angepassten Kulturpflanzenvielfalt oberste Priorität haben müssten. Zudem dürften neu zugelassene Sorten nicht von Pflanzenschutzmitteln oder synthetischen Düngemitteln abhängig sein.

Völkerrecht garantiert freien Saatgutverkehr

Durch den aktuell vorliegenden Vorschlag der EU-Kommission sehen die Unterzeichner des offenen Briefes die europäische Landwirtschaft gefährdet. Sie weisen darauf hin, dass beispielsweise erstmals Aktivitäten zur Rettung seltener Sorten wie die Weitergabe von Edelreisern seltener Apfelbäume oder von Saatgut gefährdeter Bohnensorten als „Vermarktung“ reguliert werden sollen.

Auch das im Völkerrecht verankerte Menschenrecht von Bauern, ihr eigenes Saatgut weiterzugeben, werde durch den Gesetzesentwurf eingeschränkt.

Beratungen dauern noch an

Die EU-Kommission hat im Juli 2023 einen Entwurf für eine Neuregelung der Erzeugung und Vermarktung von Saatgut und Vermehrungsmaterial vorgelegt. Im April 2024 forderte das EU-Parlament Verbesserungen, um landwirtschaftliche Vielfalt und bäuerliche Rechte zu schützen.

Die Beratungen der EU-Agrarminister dauern noch an. Erst nach einem Beschluss im Agrarrat können die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament starten. Dies wird im Frühjahr 2025 erwartet.

Wer sind die Unterzeichner?

Die unterzeichnenden 139 Organisationen sind zivilgesellschaftliche und bäuerliche Initiativen, regionale Saatgutbetriebe sowie Naturschutz- und Entwicklungsorganisationen aus ganz Europa. Aus Deutschland ist unter anderem die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) mit dabei, aus Österreich die Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und ihre Entwicklung (Arche Noah).

Die Organisationen haben gemeinsam mit mehr als 160.000 Bürgern aus ganz Europa die in die gleiche Richtung zielende Petition „Hoch die Gabeln für die Vielfalt“ unterschrieben.

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