Über Saatgutzertifikate lässt sich nicht an der Gosse streiten
Der Erntestart rückt näher und der Streit um die STV-Herkunftsnachweise ist noch lange nicht geklärt. DRV-Hauptgeschäftsführer Jörg Migende gibt den Landwirten einen Rat.
Das Ernteguturteil des Bundesgerichtshofs hat verhärtete Fronten hinterlassen: Bei den Züchtern und der Saatgut-Treuhand (STV) auf der einen und bei den Landwirten auf der anderen Seite. Mittendrin steckt der Handel, der nun Position beziehen muss, aber aufgrund der unklaren Verhältnisse oft selbst verunsichert ist.
Züchter müssen wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren
Auch beim Deutschen Raiffeisenverband (DRV) zerbricht man sich die Köpfe, wie man mit den Forderungen des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und des STV umgehen soll. Für den DRV-Hauptgeschäftsführer Jörg Migende ist aber schon eines klar: „Die Diskussion um die Folgen des Ernteguturteils darf nicht an der Gosse geführt werden!“
Er ruft die Züchterseite deshalb auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren und zu einer für alle vertretbaren Lösung beizutragen. Das Konzept von BDP und STV für eine „Erntegut-Bescheinigung“ überzeugt ihn nicht. Die „nützt keinem etwas“, denn laut Migende ist es schon aus rechtlicher Hinsicht bisher nicht zu bewerten, da das entsprechende Zertifikat noch nicht vorliegt. Zudem komme es auch in der Umsetzung zu spät, nämlich erst dann, wenn Handel und Erzeuger schon in der Mitte der Ernte stecken.
Der DRV-Hauptgeschäftsführer stellt aber auch fest: „Fakt ist, wir haben verloren.“ Zwar sei das BGH-Urteil interpretationswürdig. Gleichzeitig hätten aber die Züchter und ihre Vertreter „Nulltoleranz“ angekündigt. Deshalb könne man aktuell nur an DBV und STV appellieren, gemeinsam zu umsetzbaren Lösungen zu kommen.
Auch sei unbestritten, dass die Züchter zu ihren Lizenzgebühren kommen, betont Migende. Deshalb könnten diese aber jetzt nicht einfach „das Kind mit dem Bade ausschütten“. Das führe am Ende dazu, dass in wenigen Wochen an tausenden Erfassungsstellen darüber diskutiert wird, welche Erklärung denn nun die richtige sei.
Migende gibt den Landwirten aber auf jeden Fall den Rat, ihre Nachbauerklärung bei der STV bis zum 30. Juni vorzunehmen: „Wenn alle Landwirte ordnungsgemäß spielen, dann haben wir kein Problem.“
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Das Ernteguturteil des Bundesgerichtshofs hat verhärtete Fronten hinterlassen: Bei den Züchtern und der Saatgut-Treuhand (STV) auf der einen und bei den Landwirten auf der anderen Seite. Mittendrin steckt der Handel, der nun Position beziehen muss, aber aufgrund der unklaren Verhältnisse oft selbst verunsichert ist.
Züchter müssen wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren
Auch beim Deutschen Raiffeisenverband (DRV) zerbricht man sich die Köpfe, wie man mit den Forderungen des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und des STV umgehen soll. Für den DRV-Hauptgeschäftsführer Jörg Migende ist aber schon eines klar: „Die Diskussion um die Folgen des Ernteguturteils darf nicht an der Gosse geführt werden!“
Er ruft die Züchterseite deshalb auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren und zu einer für alle vertretbaren Lösung beizutragen. Das Konzept von BDP und STV für eine „Erntegut-Bescheinigung“ überzeugt ihn nicht. Die „nützt keinem etwas“, denn laut Migende ist es schon aus rechtlicher Hinsicht bisher nicht zu bewerten, da das entsprechende Zertifikat noch nicht vorliegt. Zudem komme es auch in der Umsetzung zu spät, nämlich erst dann, wenn Handel und Erzeuger schon in der Mitte der Ernte stecken.
Der DRV-Hauptgeschäftsführer stellt aber auch fest: „Fakt ist, wir haben verloren.“ Zwar sei das BGH-Urteil interpretationswürdig. Gleichzeitig hätten aber die Züchter und ihre Vertreter „Nulltoleranz“ angekündigt. Deshalb könne man aktuell nur an DBV und STV appellieren, gemeinsam zu umsetzbaren Lösungen zu kommen.
Auch sei unbestritten, dass die Züchter zu ihren Lizenzgebühren kommen, betont Migende. Deshalb könnten diese aber jetzt nicht einfach „das Kind mit dem Bade ausschütten“. Das führe am Ende dazu, dass in wenigen Wochen an tausenden Erfassungsstellen darüber diskutiert wird, welche Erklärung denn nun die richtige sei.
Migende gibt den Landwirten aber auf jeden Fall den Rat, ihre Nachbauerklärung bei der STV bis zum 30. Juni vorzunehmen: „Wenn alle Landwirte ordnungsgemäß spielen, dann haben wir kein Problem.“