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Bayer gibt nach

Bayer gibt nach: BVL widerruft Zulassung für Roundup PowerFlex

Das BVL hat die Zulassung für das glyphosathaltige Herbizid Roundup PowerFlex widerrufen. Der Widerruf sei aus formalen Gründen von Amts wegen erfolgt. Es gelten Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für das glyphosathaltige Herbizid Roundup PowerFlex widerrufen. Die Behörde teilte AGRA Europe auf Nachfrage mit, dass der Widerruf der Zulassung „aus formalen Gründen von Amts wegen mit Wirkung für die Zukunft erfolgte“ - unbenommen der gesetzlich vorgegebenen Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen.

Hersteller Bayer bestätigte gegenüber AGRA Europe den Eingang des entsprechenden Widerrufsbescheids. Nach aktuellem Stand sei nicht vorgesehen, gegen den Widerruf juristisch vorzugehen.

2025 kommt neues Herbizid in den Handel

Das Auslaufen der Zulassung von Roundup PowerFlex kommt für das Unternehmen eigenen Angaben zufolge nicht überraschend. Zu Januar 2025 plane man die Markteinführung eines neuen Herbizids auf Glyphosatbasis. Außerdem hat das Unternehmen aktuell noch mindestens ein weiteres Mittel mit dem Wirkstoff Glyphosat im Programm, das hiesigen Landwirten zur Verfügung steht.

Umwelthilfe klagt mal wieder

Vor dem Widerruf der Zulassung durch das BVL hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Jahr 2023 eine Klage gegen Roundup PowerFlex vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig angestrengt.

Wie der Verein ebenfalls am Mittwoch gegenüber AGRA Europe erklärte, handelte es sich dabei um ein Musterverfahren, das beispielgebend für andere Anwendungsprodukte auf Glyphosatbasis sein sollte. Den jetzt erfolgten Widerruf der Zulassung wertet die DUH deshalb als Erfolg.

Nach Angaben von Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch arbeitet die Umwelthilfe aktuell daran, durch weitere Verfahren das Verbot anderer glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel für den deutschen Markt zu erreichen.

Parallel dazu klagt die DUH gemeinsam mit der Aurelia Stiftung jetzt auch vor dem Europäischen Gericht (EuG), um die Erneuerung der Genehmigung für Glyphosat auf EU-Ebene rückgängig zu machen.

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