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Herbizid fällt weg

EU-Staaten segnen Verbot von Flufenacet ab

Die EU-Länder haben das Verbot des Wirkstoffs Flufenacet mehrheitlich abgesegnet. Beratungsbedarf scheint es noch zu dem vorgeschlagenen Verbot von Flutolanil – einem fungiziden Wirkstoff – zu geben.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Zulassung des Pflanzenschutzwirkstoffs Flufenacet wird nicht erneut verlängert. Ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission wurde am Mittwoch im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) von den Mitgliedstaaten angenommen.

Von verschiedenen Seiten hört der Pressedienst Agra Europe von einem einstimmigen Votum in der nicht-öffentlichen Sitzung. Angewendet wird Flufenacet in verschiedenen Herbizidprodukten. Verbreitet ist der Einsatz vor allem bei der Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz. 

Entscheidung über Flutolanil verschoben

Die Abstimmung über den von der Kommission ebenfalls präsentierter Vorschlag für ein Verbot des Wirkstoffs Flutolanil wurde dem Vernehmen nach vertagt. Offenbar gibt es aufseiten der EU-Länder noch Beratungsbedarf. Hierbei handelt es sich um ein Fungizid, das in Deutschland in Pflanzenschutzmitteln für den Kartoffelanbau enthalten ist. Zudem wird es im Getreideanbau und bei Zuckerrüben gegen Basidiomyceten eingesetzt.

Den Verbotsvorschlag für Flufenacet hatte die EU-Kommission mit endokrinschädlichen Eigenschaften begründet. Die Behörde stützt sich hierbei auf die Bewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA). Bei Flutolanil wiederum bemängelt die Kommission, dass obwohl die EFSA keine sogenannten kritischen Bereiche für den Wirkstoff festgestellt hat, es dennoch aufgrund mangelnder Daten Unsicherheiten bei der Risikobewertung gibt.

Ewigkeitschemikalie ist das Problem

Bei beiden Wirkstoffen verweist die EU-Kommission zudem darauf, dass sie als Abbauprodukt die „Ewigkeitschemikalie“ Trifluoressigsäure (TFA) bilden.

TFA gehört zu der Gruppe der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) und steht in dringendem Verdacht, reproduktionstoxisch für den Menschen zu sein. Die Kommission verweist in ihrer Antragsbegründung zudem auf eine von der Bayer AG durchgeführte Studie. Diese hatte gezeigt, dass bei Kaninchenföten schwerwiegende Missbildungen auftraten, nachdem ihnen TFA verabreicht wurden.

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