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EU-Kommission macht ernst beim Verbot von Flufenacet und Flutolanil

Die EU-Kommission hat Vorschlagsentwürfe zur Nicht-Verlängerung der Zulassung der Pflanzenschutzwirkstoffe Flufenacet und Flutolanil eingereicht. Letztendlich entscheiden müssen aber die 27 EU-Länder.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission will die Zulassung für die beiden Pflanzenschutzwirkstoffe Flufenacet und Flutolanil wie befürchtet nicht erneut verlängern. Die Behörde hat deshalb jetzt zwei entsprechende Vorschlagsentwürfe im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) zur Diskussion eingereicht.

Flufenacet findet Anwendung unter anderem in Herbiziden gegen den Ackerfuchsschwanz. Flutolanil ist ein systemisches Fungizid, das in Deutschland in Pflanzenschutzmitteln für den Kartoffelanbau enthalten ist.

So begründet die Kommission das Verbot

In den Vorschlagsentwürfen führt die Kommission aus, dass beide Wirkstoffe die Kriterien für eine erneute Zulassung nicht länger erfüllen. Zur Begründung verweist die Kommission bei Flufenacet unter anderem auf dessen endokrinschädlichen Eigenschaften, die zuletzt auch in einem Bericht der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) aufgeführt wurden.

Bei Flutolanil wiederum bemängelt die Kommission, dass obwohl die EFSA keine sogenannten kritischen Bereiche für den Wirkstoff festgestellt hat, es dennoch aufgrund mangelnder Daten Unsicherheiten bei der Risikobewertung gibt.

Deutschland hatte das Verbot angestoßen

Für beide Wirkstoffe verweist die Kommission zudem darauf, dass sie als Abbauprodukt die „Ewigkeitschemikalie“ Trifluoressigsäure (TFA) bilden. TFA gehört zu der Gruppe der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) und steht in dringendem Verdacht, reproduktionstoxisch für den Menschen zu sein.

Einen entsprechenden Antrag zur Neueinstufung von TFA hat Deutschland Anfang 2024 bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gestellt. Die Kommission verweist in ihrer Antragsbegründung zudem auf eine von der Bayer AG durchgeführte Studie. Diese hat gezeigt, dass bei Kaninchenföten schwerwiegende Missbildungen auftraten, nachdem ihnen TFA verabreicht wurden.

Mitgliedstaaten müssen letztlich entscheiden

Es gibt aber noch Hoffnung: Die Vorschlagsentwürfe der Kommission zu Flufenacet und Flutolanil sind nämlich nicht bindend. Bevor die Brüsseler Behörde den Wirkstoffen die erneute Zulassung tatsächlich verwehren könnte, müssen zunächst die Vertreter der Mitgliedsstaaten über die Vorschläge beraten und abstimmen. Bis eine entsprechende Regulierung verabschiedet werden könnte, dürften daher noch mehrere Monate vergehen.

Wasserversorger warnen vor den Kosten

Applaus für den Plan eines Verbots kommt vom europäischen Dachverband der Wasserversorger, EurEau. Die Belastung der Wasserressourcen durch TFA nehme laut dem Verband zu und könne nur durch „strenge Maßnahmen“ gestoppt werden. EurEau fordert ein Verbot sämtlicher PFAS-haltiger Pflanzenschutzmittel.

Auf europäischer Ebene seien zudem Verfahren zur Neubewertung von TFA eingeleitet worden, die aller Wahrscheinlichkeit nach zu neuen Grenzwerten im Trinkwasser führen werden, heißt es weiter. Es sei technisch anspruchsvoll, kostenintensiv und zudem nicht nachhaltig, TFA aus dem Wasser entfernen zu müssen, so die Warnung aus der Wasserwirtschaft.

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