Ab dem 1. November beginnt die Sperrfrist auf Grünland und auf Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau. Nun darf bis zum 31. Januar auf Grünland kein Stickstoffdünger mehr ausgebracht werden. Das schreibt die bundesweit geltende Düngeverordnung (DüV) vor.
Bereits verschobene Sperrfristen in einigen Landkreisen
In den mit Nitrat belasteten Roten Gebieten hat die Sperrfrist auf Grünland bereits am 1. Oktober begonnen. In einigen bayerischen Landkreisen hatte es jedoch einzelbetriebliche Sperrfristverschiebungen in den Roten Gebieten gegeben. So konnte dort noch bis zum 15. oder sogar bis zum 29. Oktober Gülle auf Grünland ausgebracht werden. Dafür verlängerte sich die Sperrfrist dann nach hinten raus bis in den Februar 2025.
Weitere Ausnahmen bzw. Sperrfristverschiebungen in den November hinein wird es aber nicht geben, teilt der bayerische Bauernverband mit. In den letzten zehn Tagen habe er sich wiederholt beim bayerischen Landwirtschaftsministerium eingesetzt, um in einzelnen Regionen mit extrem nassen Flächen mangels Befahrbarkeit eine einzelbetriebliche Ausnahmemöglichkeit für die Gülleausbringung gerade auf Grünland in Roten Gebieten noch über den 29. Oktober hinaus zu erhalten.
Bodenfeuchte rechtfertigt keine weiteren Ausnahmen
Nun habe das Landwirtschaftsministerium verbindlich erklärt, dass nach dem geltenden Düngerecht keine Möglichkeit bestehe, um witterungsbedingt eine einzelbetriebliche Ausnahme zur Gülleausbringung über den 29. Oktober hinaus gerade auf Grünland in Roten Gebieten zu ermöglichen. Einzig für Wirtschaftsdünger mit weniger als 2 % Trockensubstanzgehalt seien einzelbetriebliche Ausnahmen von Verbotszeiträumen zulässig, was aus Sicht des Verbandes aber in der Regel für die Praxis quasi kein tauglicher Ansatzpunkt sein wird.
Zudem hat das Ministerium auf Vorschlag des Verbands hin auch nochmals Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Bodenfeuchte in den letzten drei Monaten geprüft. Diese Daten zeigen auf, dass in Nordbayern von der zweiten Hälfte des Augustes bis zum 24. September eine Bodenfeuchte vorlag, bei denen in weiten Teilen Grünland durchaus befahrbar war.
Über gesamt Bayern hinweg zeige sich diese Situation von der zweiten Augusthälfte und bis zum 8. September, heißt es beim bayerischen Bauernverband.
Sperrfrist für Mist beginnt
Generell beginnen ab November nun auch die Sperrfristen für Mist von Huf- und Klauentieren sowie Klärschlamm. In den Roten Gebieten am 1. November, in den grünen Gebieten hingegen erst am 1. Dezember.