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Studie

Pflanzenschutzmittel immer öfter per Notfallzulassung im Einsatz

Innerhalb des vergangenen Jahrzehnts ist die Anzahl an Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel stark angewachsen. Gleichzeitig werden die daran geknüpften Voraussetzungen oft nicht erfüllt.

Lesezeit: 2 Minuten

Notfallzulassungen von eigentlich verbotenen Pflanzenschutzmitteln sind offenbar in den letzten Jahren zu einer verbreiteten Praxis in den EU-Mitgliedstaaten geworden. Diesen Schluss lässt eine aktuelle Studie von Forschern der Universität Turin und des Umweltverbandes BeeLife European Beekeeping Coordination zu.

Danach sind im Zeitraum 2013 und 2016 gemeinschaftsweit insgesamt 220 Notfallzulassungen erteilt worden, in der anschließenden Periode zwischen 2017 und 2021 dagegen ganze 3.173.

Werden gesetzliche Vorgaben umgangen?

Die Analyse zeigt zudem, dass in vielen Fällen die an eine Notfallzulassung geknüpften Bedingungen nicht erfüllt waren. Die Forscher sehen darin Grund zur Besorgnis. Denn dadurch könnten womöglich europäische Umwelt-, und Gesundheitsstandards systematisch unterlaufen werden. BeeLife bezeichnete die Ergebnisse als „alarmierend“. Veröffentlicht wurde die Studie in der Fachzeitschrift Science of the Total Environment. 

Nur bei Fehlen von Alternativen zulässig

Die europäische Gesetzgebung erlaubt den Turiner Forschern zufolge grundsätzlich eine Notfallzulassung von Pflanzenschutzmitteln, um die Lebensmittelproduktion zu schützen. Diese sei allerdings an die Voraussetzung geknüpft, dass keine alternativen Methoden zur Verfügung stehen und eine 120-tägige Anwendungsfrist nicht überschritten wird. Die Notfallzulassung sollte darüber hinaus nur auf eine Anbausaison und eine spezielle Region beschränkt sein. Zudem müsse sie in Zusammenhang mit einer konkreten Gefahr stehen, wie etwa bestimmten Schädlingen.

Der Studie zufolge werden die meisten Notfallzulassung für Mittel im Obstbau erteilt. Die häufigsten Krankheiten und Schädlinge waren dabei Apfelschorf und Insekten wie die Kirschessigfliege. Die Forscher fanden zudem heraus, dass von den 3.173 Notfallzulassungen 12% für länger als die eigentlich erlaubten 120 Tage erteilt wurden - in manchen Fällen für  über ein Jahr. Auch seien 37% der Zulassungen in darauffolgenden Jahren vom jeweils gleichen Mitgliedsstaat und für den gleichen  Anwednungszweckerneut erteilt worden.

Laxer Umgang 

Aus Sicht der Studienautoren wird mit diesem laxen Umgang mit dem eigentlich für Ausnahmen vorgesehene Prozess der Notfallzulassung der strenge Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln unterlaufen. Die „anhaltende, chronische Verwendung von Notfallgenehmigungen“ gebe Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Praktiken und ihrer langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit“, schlussfolgern die Wissenschaftler.

BeeLife hat in Reaktion auf die Studie erneut gefordert, Schlupflöcher, durch die nicht-zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Anwendung kommen, zu schließen. Auch sollten alternative Ansätze wie der integrierte Pflanzenschutz, weniger umweltschädliche Wirkstoffe und agrarökologische Praktiken stärker gefördert werden.

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