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Wegen Nitrat: Frankreich und Belgien droht Vertragsverletzungsverfahren

Hohe Nitratwerte könnten Frankreich und Belgien vor den EuGH bringen. Doch auch drei weiteren EU-Mitgliedstaaten drohen nun Vertragsverletzungsverfahren.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich wieder einmal mit nitratbelastetem Wasser befassen. Die Europäische Kommission kündigte am Donnerstag den 25. Juli Klagen gegen Frankreich und Belgien an. Auch in anderen Mitgliedstaaten drohen nun Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelndem Gewässerschutz.

Nitrat-Probleme in Frankreich und Belgien

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Grundlage für das Verfahren gegen Paris ist demnach die Trinkwasserrichtlinie. Laut Kommission wurde die Bevölkerung in sieben Regionen des Landes lange Zeit mit Wasser versorgt, bei dem die Nitratkonzentration über dem Maximalwert lag. Die bisherigen Bemühungen der französischen Behörden, Abhilfe zu schaffen, werden als unzureichend betrachtet.

Die Klage gegen Belgien dreht sich um die Nitratbelastung der Gewässer in Flandern. Diese hat sich der Kommission zufolge in den letzten Jahren „erheblich verschlimmert“. Die Wasserkörper gehörten zu den am stärksten verschmutzten in der EU.

Die Berichte der zuständigen Behörden belegten, dass entsprechende Nitrat-Aktionsprogramme ergebnislos geblieben sind, so die Kommission. Aktionsprogramme für die flämischen Gewässer laufen bereits seit 2015.

Die Klage gegen Belgien folgt im Vertragsverletzungsverfahren etwa zehn Monate nach der vorherigen Eskalationsstufe, eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Diese hatte die belgische Regierung im vergangenen September erhalten.

Im Februar 2023 hatte sich der EuGH bereits mit Nitratbelastung in den wallonischen Gewässern auseinandergesetzt. Der Fall wurde nach Angaben der Kommission aber bereits im folgenden Monat geschlossen, nachdem die Regierung ein überarbeitetes Nitrat-Aktionsprogramm für die Region beschlossen hatte.

Kritik an Wasserentnahmen in drei Staaten

Weitere Vertragsverletzungsverfahren hat die Kommission auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingeleitet. Brüssel schickte entsprechende Aufforderungsschreiben an die Niederlande, Österreich und Slowenien; und beanstandete hier unter anderem die Genehmigungspraxis für Wasserentnahmen.

So gebe es in den Niederlanden laut Kommission unbegrenzte Genehmigungen, die ohne regelmäßige Überprüfung erteilt werden. Österreich ermögliche Wasserentnahmen für Zeiträume von 25 Jahren; im slowenischen Recht sind der Kommission zufolge keine klaren Vorschriften vorhanden.

So sieht die Situation in Deutschland aus:

Niederlande müssen Schnepfen besser schützen

Nachbessern müssen die Niederlande nun außerdem beim Schutz der Uferschnepfe. Nachdem sich der Rückgang der Vogelbestände nicht durch freiwillige Maßnahmen stoppen ließ, hat die Kommission auch in dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.

Aus Sicht der Brüsseler Behörde müssen die Niederlande wirksamere Maßnahmen ergreifen, die auch die Bewirtschaftung von Brutgebieten dieser Vogelart betreffen sollen. Das soll auch den Beständen anderer Feldvögel zugutekommen, wie z. B. dem Kiebitz.

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