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topplus Streitpunkt Stoffstrombilanz

Novelle des Düngegesetzes scheitert im Bundesrat

Zahlreiche Länder haben ihre Zustimmung zum Düngegesetz verweigert – meist mit Hinweis auf die überbürokratische Stoffstrombilanz. Nun dürfte das BMEL den Vermittlungsausschuss anrufen. Dauer offen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Novelle des Düngegesetzes ist vorerst gescheitert. Der Bundesrat hat heute dem Gesetzentwurf seine Zustimmung verweigert. Die Ablehnung hatte sich bereits im Vorfeld abgezeichnet, da etliche Länder, darunter Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg starke Vorbehalte gegen die damit einhergehende Stoffstrombilanz angemeldet hatten. Auf dem Bauerntag in Cottbus hatte selbst Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke gesagt, sein Land werde „diesem Unfug“ nicht zustimmen.

Auch ein „Friedensangebot“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Form einer Protokollerklärung konnte die Länder nicht umstimmen. Die hatte eine zeitweilige Aussetzung der Stoffstrombilanzierungspflicht vorgesehen. In der Zwischenzeit hätten Bund und Länder eine von allen Seiten getragene Überarbeitung der Bilanzierung vorgenommen.

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In der Debatte erneuerte Woidke seine Kritik am "sinnlosen Aufbau von Bürokratie". Genau darum gehe es bei der Stoffstrom- oder Nährstoffbilanz. Die sei weder von Fachleuten noch von der EU-Kommission gefordert worden. "Die Wissenschaft braucht sie nicht, die Verwaltung braucht sie nicht, der Umwelt hilft sie nicht", verdeutlichte der SPD-Politiker. Mehr Verursachergerechtigkeit sei auch nicht zu erwarten, deshalb dürfe das Gesetz so nicht kommen.

Vermittlungsausschuss muss Fragen klären

Nun wird wohl Plan B greifen. Der sieht die Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Dort sollte in den kommenden Monaten eine Kompromisslösung verhandelt werden. Wie lange das dauern, kann derzeit nicht abgesehen werden. Von wenigen Wochen bis vielen Monaten ist alles denkbar. Ob die Stoffstrombilanz in ihrer jetzigen Form erhalten bleibt, ist ebenfalls nicht sicher. Es gibt in den Ländern auch Vorschläge, die erforderlichen Informationen aus bestehenden Datenquellen wie den Düngebedarfsbilanzen zu gewinnen. Bis dahin gelten die pauschalen Vorgaben in den Roten Gebieten weiter.

Abzuwarten bleibt nun, wie die EU-Kommission regieren wird. Die hatte das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland schließlich auch gegen die Zusicherung eines detaillierten Nährstoffmonitorings fallen gelassen. Wenn die Bundesrepublik nun allzu lange mit dem Aufbau des Systems wartet, könnte das in Brüssel negativ aufgenommen werden und womöglich sogar ein neues Verfahren anstoßen.

Özdemir: Weg zu mehr Verursachergerechtigkeit weiter verbaut

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zeigte sich enttäuscht vom Widerstand der Länder: „Durch die Düngegesetz-Blockade im Bundesrat bleibt der Weg zu mehr Verursachergerechtigkeit weiter verbaut. Das kann man machen, aber dann sollte man auch ehrlich sein und der Landwirtschaft sagen, dass man kein Verursacherprinzip will." Auch nach Özdemirs Einschätzung könnte nun auch noch ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel wegen der Nichtumsetzung des geforderten Monitorings und jetzt auch noch zur EU-Düngeprodukteverordnung drohen, "denn Verstöße gegen diese Vorgaben können ohne die Änderung des Düngegesetzes nicht mit Bußgeldern geahndet werden".

Stegemann: Scheitern mit Ansage

Für den agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann, war die Ablehnung der Länderkammer erwartbar: „Das Scheitern des Düngegesetzes von Minister Özdemir kam mit Ansage und war mehr als vorhersehbar. Wenn die Ampel Bürokratieabbau tatsächlich ernst nimmt, dann hätte sie dieses Gesetz so nicht verabschieden dürfen."

Stegemann wundert auch nicht, dass "die von Minister Özdemir hastig zusammengewürfelte Protokollerklärung im Bundesrat kein Bundesland hat überzeugen können". Denn die Bundesregierung habe ihre Zusagen zur Entlastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nicht eingehalten.

Rukwied: Brauchen ein praktikables und unbürokratisches Gesetz

Aus Sicht des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, zeigt die Ablehnung des Düngegesetzes durch den Bundesrat, dass nach wie vor erheblicher Korrekturbedarf bei diesem Gesetzesvorhaben besteht. „Es ist richtig, dieses Gesetz noch einmal zu überarbeiten. Es gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit, zumal die von der EU-Kommission geforderten Punkte im Wesentlichen unstrittig sind. Die Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens werden damit erfüllt. Eine Stoffstrombilanz oder eine Ermächtigung dafür gehört explizit nicht zu den Forderungen der EU-Kommission. Für unsere Bauern ist jedoch entscheidend, dass ein fachlich praktikables und unbürokratisches Gesetz auf den Weg gebracht wird“, so Rukwied.

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