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Regierungswechsel Umnutzung von Stall und Scheune Aussaat im Frühling

topplus Pflanzenschutz-Tipps 19.3.2024

Lösen die Rapsglanzkäfer jetzt die Rüssler ab?

Pflanzenschutz-Empfehlungen vom 19. März: Rapsschädlinge | Wachstumsregler in Raps und Getreide | Herbizide im Getreide

Lesezeit: 12 Minuten

In Zusammenarbeit mit proPlant und der Landwirtschaftskammer NRW

Aktuelle Situation

Die Temperaturen steigen in dieser Woche von Westen her wieder an. Am Mittwoch werden bereits verbreitet 15 °C erreicht, in der zweiten Wochenhälfte sogar 20 °C. An den Küsten bleibt es deutlich kühler. Zum Wochenende kann es im Westen und Südwesten etwas Niederschlag geben. Zum Ende der Woche wird es wieder etwas kühler. 

Raps: Letzter Blick auf die Rüssler

Der Zuflug des Großen Rapsstängelrüsslers und des Gefleckten Kohltriebrüsslers ist nun weitgehend beendet. Hier lesen Sie, wo eine Insektizidanwendung noch notwendig sein kann. 

Während es in NRW und Hessen bereits Ende Februar in der ersten Schönwetterphase zum Zuflug der Rüssler (Großer Rapsstängelrüssler und Gefleckter Kohltriebrüssler) gekommen ist, konnte man in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachen in der letzten Warmphase vom 05.-10.03. Käfer in den Gelbschalen sichten. In Baden-Württemberg wird überwiegend von geringem Käferauftreten berichtet. Generell ist das Käferaufkommen aber sehr standortindividuell und Sie können die Situation in Ihrem Bestand nur über eigene Kontrollen genau bestimmen.  

Verbreitet tritt der Gefleckte Kohltriebrüssler auf, dessen Bekämpfungsschwelle bei 15 Käfern in der Gelbschale in drei Tagen liegt.  

Der Bekämpfungsrichtwert des Großen Rapsstängelrüsslers liegt bei 5 Käfern in der Gelbschale innerhalb von drei Tagen.  

In diesem Frühjahr berichten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über vermehrtes Auftreten des Großen Rapsstängelrüsslers. 

Je nach Schädlingssituation ergeben sich unterschiedliche Behandlungsempfehlungen: 

Situation 1: Kam es bereits Ende Februar zu Rüsslerzuflug oberhalb des Bekämpfungsrichtwertes sollte zeitnah eine Maßnahme zur Verhinderung der Eiablage durchgeführt worden sein. 

Situation 2: Kam es in Ihren Beständen in der letzten Warmphase vom 5. bis 10.3. zu Rüsslerzuflug oberhalb des Bekämpfungsrichtwertes sollten Sie diese zur Verhinderung der Eiablage bis zum 11.3. bekämpft haben. Danach ist in der Kaltphase keine Käferaktivität mehr zu erwarten gewesen. 

Situation 3: Ist es in der letzten Warmphase vom 5. bis 10.3. zu Rüsslerzuflug oberhalb des Bekämpfungsrichtwertes gekommen und Sie haben keine Maßnahme veranlasst:  Hier sollten Sie kurzfristig behandeln, sobald die Temperaturen >10 bis 12 °C erreichen. Der gefleckte Kohltriebrüssler vollzieht bis zu Eiablage einen mehrtägigen Reifungsfraß. Die Entwicklung des Kohltriebrüsslers wurde in der Kaltphase gebremst, so dass Sie bei diesem Schädling noch von einer termingerechten Maßnahme ausgehen können. Der große Rapsstängelrüssler beginnt deutlich schneller mit der Eiablage, so dass Sie nur noch mit Teilwirkungen der Maßnahme rechnen dürfen. Für beide Rüssler herrschen in den nächsten Tagen günstige Eiablage-Bedingungen (siehe proPlant-Karten).  

Situation 4: Haben Sie in Ihrer Gelbschale keinen der genannten Bekämpfungsrichtwerte erreicht, ist eine Insektizidmaßnahme nicht erforderlich! 

Zur Bekämpfung der Rüssler eignen sich zugelassene Pyrethroide (z.B. 75 ml/ha Karate Zeon, 150 g/ha Kaiso Sorbie/Bulldock Top – solo B4). 

Generell dürfte in vielen Regionen der Hauptzuflug der Rüsselkäfer nun beendet sein. Die Gelbschalen sollten Sie in den kommenden Tagen dennoch weiter beobachten. 

Hinweis: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Wirkung zum 31. März 2025 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Nexide (Zul.-Nr.: 025631-00) mit dem Wirkstoff gamma-Cyhalothrin antragsgemäß widerrufen. Es gilt die gesetzliche Abverkaufsfrist bis 30. September 2025 und eine Aufbrauchfrist bis 30. September 2026. Der Widerruf gilt auch für die folgenden Vertriebserweiterungen: 

• Cooper (Zul.-Nr.: 025631-60) 

• Xerxes (Zul.-Nr.: 025631-61) 

Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Neben den Indikationen Blattläuse, Beißende Insekten und Kohlschotenmücke im Raps hat das Produkt Nexide auch eine Zulassung im Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) zur Bekämpfung von Beißenden und Saugenden Insekten. 

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise

 

Raps: Glanzkäfer richtig bewerten 

Mit den steigenden Temperaturen wird auch der Rapsglanzkäfer aktiv. Die Schadschwelle ermitteln Sie bei diesem Schädling jedoch nicht mit der Gelbschale. 

Weit entwickelte Rapsbestände befinden sich deutlich in der Streckungsphase und die Knospen werden sichtbar. Damit werden die Bestände auch für Rapsglanzkäfer attraktiv. Bereits vor zehn Tagen sind in der Warmphase erste Rapsglanzkäfer in den Gelbschalen beobachtet worden.  

Bewerten Sie den Rapsglanzkäfer nicht an den Käferzahlen in der Gelbschale! Zur Ermittlung der Schadschwelle müssen Sie hier die Käfer in den Knospen zählen. Schütteln Sie hierzu mehrere Knospenanlagen nebeneinander aus und berechnen Sie daraus die durchschnittliche Käferzahl pro Knospe.  

Die Bekämpfungsrichtwerte lauten: > 10 Rapsglanzkäfer pro Knospe in einem guten Rapsbestand und > 5 Käfer pro Knospe in einem schwachen Rapsbestand.  

Mit Beginn der Rapsblüte geht das Schadpotenzial des Rapsglanzkäfers massiv zurück. 

Mit den ansteigenden Temperaturen könnte es am Freitag erstmalig zu nennenswertem Zuflug kommen. Danach sinken die Temperaturen aber wieder deutlich, so dass die Aktivität der Käfer doch gering sein dürfte. Es wird daher noch von keinem breitflächigen behandlungswürdigen Befall ausgegangen. 

Praxistipp:  Gehen Sie zur Beurteilung der Lage auch in den Schlag hinein. Rapsglanzkäfer fliegen aus anliegenden Hecken/Saumstrukturen zu, so dass die ersten 10 bis 20 Meter eines Schlages oft stärker angenommen werden. 

Unsere Empfehlung: Wenn Sie noch kein Pyrethroid zur Bekämpfung der Rüssler eingesetzt haben, ist das Pyrethroid Marik Vita/Evure (B4) mit 200 ml/ha zu empfehlen. Sehr gute Wirkungen gegen Rapsglanzkäfer sind auch mit dem B2 Produkt Trebon 30 EC zu erwarten. Weiterhin steht das Produkt Mospilan SG/Danjiri (B4) zur Verfügung, welches Sie nur bis BBCH 59 (erste Blütenblätter im Bestand sichtbar, Blüten noch geschlossen) einsetzen. Aus Resistenzgründen ist mit Mospilan SG/Danjiri ein Wirkstoffwechsel möglich, jedoch müssen Sie mit einem Wirkungsabfall rechnen. 

Beachten Sie: Bei Mischungen von Insektiziden (solo B4) mit Fungiziden kann sich die Bienenschutzauflage in B2 oder B1 ändern.  

  • B1 = bienengefährlich 

  • B2 = bienengefährlich, außer bei der Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr (MEZ) 

  • B4 = nicht bienengefährlich 

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise

Raps: Fungizid- und Wachstumsreglermaßnahmen abwägen 

Nicht in jedem Jahr lassen sich Mehrerträge durch den Fungizid- oder Wachstumsreglereinsatz erzielen. Vor allem bei trockenen Bedingungen können Sie meistens auf einen Einsatz verzichten. 

Momentan ist durch die trockene Witterung das Krankheitsauftreten mit Phoma lingam (Wurzelhals- und Stängelfäule) gering und die Standfestigkeit wird auf natürliche Weise abgesichert.  

Daher sollten Sie die Notwendigkeit eines Fungizide-/Wachstumsreglereinsatzes in Ihrem Bestand aktuell kritisch hinterfragen. Die Landwirtschaftskammer NRW sieht momentan großflächig keine Notwendigkeit dieser Maßnahme.   

Lediglich in Beständen mit höherer Lagergefahr erscheint eine Behandlung in den nächsten Tagen angemessen. Dazu zählen weit entwickelte, dichte Bestände mit > 50 Pflanzen/m² auf besten Böden. Zur Behandlung müssen die Pflanzen durchgegrünt sein, Wachstum zeigen und zur stressfreien Wirkung sollten Tagestemperaturen >10° C herrschen, außerdem sollte es nachts frostfrei sein.  

Gestaffelt mit abnehmender Einkürzungsleistung können Sie 1,2 l/ha Architekt + Turbo, 0,5 bis 0,7 l/ha Carax, 0,8 bis 1,0 l/ha Tilmor, 0,8 bis 1,0 l/ha Orius nutzen. Haben Sie bereits im Herbst behandelt, sollten Sie einen Wirkstoff-/Produktwechsel vornehmen. 

Besteht die Notwendigkeit, bei der Wuchsregulierung ein Insektizid einzusetzen, müssen Sie auf die Änderung der Bienengefährlichkeitseinstufung bei Mischungen achten. 

Achten Sie auf eine ausreichende Borversorgung

Raps hat einen hohen Borbedarf. Besonders unter trockenen Witterungsbedingungen kann die Borverfügbarkeit eingeschränkt sein. Versorgen Sie, wenn noch nicht bereits mit einer Überfahrt kombiniert, Ihren Raps mit frischem Bor. Geeignet sind z. B. 1,5 bis 2,0 l/ha Lebosol Bor, 6 bis 7,5 kg/ha BorTop (enthält neben Bor Magnesium und Schwefel) oder auch eine Kombination aus 4 kg/ha BorTop + 5 kg/ha Epso Microtop (enthält neben Bor Magnesium, Schwefel, Mangan).  

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise

Getreide: Herbizidmaßnahmen fortführen 

Wurden Herbizidmaßnahmen in der kühlen Witterungsphase ausgesetzt sollten Sie in den nächsten Tagen wieder aufgenommen werden. 

Mit der frostfreien und sonnigen Hochruckwetterphase der nächsten Tage stellen sich nahezu optimale Bedingungen für Herbizidbehandlungen gegen Ungräser ein.  

Welche Mittel und Aufwandmengen sich für welches Unkraut und Ungras eignet, entnehmen Sie den untenstehenden Übersichten 

Tipps: 
 

  • Auch auf drainierten Flächen, dürfen Sie seit dem 16.03. alle Mittel aus der „Atlantis-Gruppe“ zum einsetzen (u.a. Niantic, Atlantis Flex). 

  • Achten Sie auch auf die Luftfeuchtigkeit: Die Luftfeuchtigkeit sinkt an den nächsten Tagen vielerorts schnell unter 60 %.  Führen Sie Herbizidbehandlungen in den Morgenstunden auf den abgehenden Tau durch. Ab den Mittags- und in den Abendstunden haben die Ungräser und Unkräuter, bedingt durch Sonne und geringe Luftfeuchtigkeit, eine derbe Wachsschicht aufgebaut. 

  • In unbehandelten Spätsaaten ist der Ungras, sowie Unkrautauflauf, vielfach gering. Bis Mitte/Ende Bestockung sollten Sie dennoch die Herbizidmaßnahme durchgeführt haben, denn danach hilft der bodenabdeckende Bestand mit. 

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise

 

Getreide:  Für Wachstumsregler keine Eile 

Die kalte Witterung der letzten Tage hat die Weizenbestände in vielen Regionen nochmal ausgebremst. Deshalb können Sie mit dem Wachstumreglereinsatz noch etwas warten.  

Generell bietet Sonne und Wärme, wie für das kommende Wochenende angekündigt, recht günstige Bedingungen für Wachstumsreglereinsätze im Getreide.  

Die Witterung der letzten 10 Tage hat das Wachstum aber auch nochmals ausgebremst, so dass die Weizenbestände zunächst einmal wieder ausreichend in aktives Wachstum über gehen, bevor Sie sie mit Wachstumsreglern behandeln. Auch optisch aktuell recht weit entwickelte Weizenfrühsaaten befinden sich noch in der Bestockung. Hier ist es erfahrungsgemäß zielführender die erste Behandlung Richtung Ende Bestockung zu schieben, um nicht noch weiter Seitentriebe zu fördern und zeitlich den Abstand zur zweiten Stabilisierungsmaßnahme nicht zu groß werden zu lassen. 

Für Roggen und Wintergerste empfiehlt es sich die erste Wuchsregulierung in die frühe Schossphase zu platzieren.   

 

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise

 

Getreide anwalzen? 

Sind Ihre Böden durch den Frost hochgefroren und liegen oben sehr locker, kann nun ein Walzgang sinnvoll sein, damit der Bodenschluss gefördert wird. 

Tonige Standorte in NRW fallen nach den Frösten und trocken, windiger Witterung durch eine sehr lockere erste Bodenschicht auf. Die Getreidepflanzen sind teils nur noch recht locker im Boden verwurzelt. Niederschlag, der aktuell nicht in Sicht ist, würde natürlicherweise Abhilfe schaffen. Sie können versuchen den Boden durch einen Walzgang wieder rückverfestigen. Fahren Sie aber erst mit der Walze auf den Acker, wenn es nicht mehr friert (zwei frostfreie Nächte im Voraus) und Wachstumswetter vorherrscht.  

Zwischen dem Anwalzen und nachfolgenden Pflanzenschutz-/Düngungsmaßnahmen sollte ein Zeitraum von drei bis fünf Tagen liegen. 

Sinnvoll kann der Einsatz der Walze auch in schlecht entwickelten oder ausgewinterten Weizenschlägen sein, um die Bestockung zu fördern. Als Nebeneffekt wird durch den Walzeneinsatz der Mäuse- und Schneckendruck verringert, da die Walze Höhlräume schließt. Liegen noch kleinere Steine auf Ihrem Acker, werden diese von der Walze in den Boden gedrückt und leichte Verkrustungen können aufgebrochen werden. 

 

Sommerungen: Tipps zur Flächenvorbereitung  

Sollen Sommerungen in Mulchsaat bestellt werden, ist zu entscheiden, ob Sie den Aufwuchs mechanisch beseitigen können oder doch auf Glyphosat zurückgreifen.  

Die aktuellen, vielerorts trockenen Bedingungen bieten recht günstige Bedingungen für eine mechanische Unkrautkontrolle. Da dieses aber oft mit mehreren Arbeitsgängen verbunden ist, steht auf leichten Standorten dieses auch in Konkurrenz zur wassersparenden Bewirtschaftung. Allgemein haben mechanische Verfahren eher auf leichten, als auf Lehm-/ Tonböden Erfolg.  

Bewerten Sie zudem den zu kontrollierenden Bewuchs. Ist es im Herbst gelungen eine Zwischenfrucht zu etablieren, die Ungräser und Unkräuter gut unterdrücken konnte, stellt die Zwischenfrucht selbst oft kein Problem dar. Besonders im Mais sind Reste von Ölrettich, Raps oder Klee gut zu bekämpfen. In Rüben gilt dies nur für Kleearten.  

Ist eine mechanische Beseitigung des Aufwuchses nicht erfolgversprechend, ist der Einsatz von Glyphosat-haltigen Produkten zu prüfen und bei Einsatzmöglichkeit diesen so effektiv wie möglich zu gestalten.  

  • Insbesondere bei hartem Spritzwasser sollten Sie Schwefelsaures Ammoniak (SSA) zum Spritzwasser hinzugeben. Bis 20°dH: 5 kg SSA/200 Liter H₂O zugeben, darüber hinaus 10 kg SSA. Geben Sie das SSA zuerst vor dem Glyphosat in die Einspühlschleuse. 

  • Behandeln Sie nach Möglichkeit in den Vormittagsstunden auf den abgehenden Tau  

  • Wer einfache Samenunkräuter ausschalten möchte, kann bis zu einem Tag vor der Bodenbearbeitung applizieren. Bei Wurzelunkräutern, wie z. B. Quecken, sollte die Fläche nach der Behandlung mindestens 10 Tage ruhen. 

 

Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen Glyphosat-haltiger Produkte. So ist bundesweit nach Pflanzenschutzanwendungsverordnung ein Einsatz in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Naturschutzgebieten nicht erlaubt.  

NT-Auflagen: Für einige Glyphosat-haltige Mittel gelten die Auflagen NT 307-90/NT 308. Diese besagen, dass das entsprechende Mittel nur auf 90 % des Ackerschlags angewendet werden darf.  

 

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise

 Notfallzulassung für Herbizid Permit gegen Erdmandelgras

Mit dem Herbizid Permit steht erneut ein weiteres Werkzeug zur Bekämpfung von Erdmandelgras zur Verfügung - allerdings in begrenztem Umfang. Interessierte Landwirte sollten deshalb schnell sein.Das Produkt Permit mit dem Wirkstoff Halosulfuron hat eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von Erdmandelgras (Cyperus esculentus) und Strandsimse (Bolboschoenus maritimus) im Bereich Mais (Silo- und Körnermais) bekommen. Sie wurde vom 01.04.2025 - 30.07.2025 für 120 Tage erteilt und auf 1.050 kg bzw. 30.000 ha begrenzt. Das klingt viel, aber die Anzahl betroffener Flächen in Deutschland hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Wer also Interesse hat, sollte sich zeitnah bemühen.

Dort, wo Probleme mit dem Erdmandelgras bestehen und Mais angebaut wird, erachtet die Landwirtschaftskammer NRW Permit als wichtigen zusätzlichen Baustein in der Bekämpfungsstrategie. Das Produkt war vor einigen Jahren schon mal zugelassen im Mais und zeigte damals gute Bekämpfungserfolge (aber natürlich auch nicht vollständig). Vorsichtig sollte man sein, wenn im Folgejahr nach dem Mais Kartoffeln angebaut werden.

Splittinganwendung vorgesehen

Permit kann bei der Bekämpfung von Erdmandelgras unterstützen durch die Anwendung von 35 g Wirkstoff im Splittingverfahren innerhalb von 7 – 12 Tagen verteilt auf BBCH 14 (15 g/ha) und BBCH 16 (20 g/ha). Diese Maßnahmen sind laut Dr. Dirk M. Wolber vom Pflanzenschutzamt der LWK Niedersachsen mit einer Vorlage von z. B. Adengo im Vorauflauf und einer möglichen Nachbehandlung mit MaisTer power zu kombinieren. Wolber weißt auch darauf hin, dass unbedingt die Anwendungsbestimmungen für Permit, insbesondere die NG 405 (keine Anwendung auf drainierten Flächen) einzuhalten sind.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise

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