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topplus Pflanzenschutz-Tipps 7.8.2024

Neues zur Bekämpfung von Rapserdfloh

Pflanzenschutz-Empfehlungen vom 7. August: Fungizide und Keimhemmer in Kartoffeln | Rübenkrankheiten | Rapserdflohbekämpfung

Lesezeit: 10 Minuten

In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer NRW und proPlant.

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Aktuelle Situation

Nach der Hitze am Dienstag und regionalen Regenfällen am Mittwoch liegen die Höchstwerte am Donnerstag um 25 °C. Vor allem im Süden regnet es noch zeitweise. In der Nordhälfte ist es ab Freitag regnerisch – an den Küsten wird es kaum wärmer als 20 °C. In der Südhälfte herrscht ab Freitag verbreitet trockenes Sommerwetter bis 30 °C. Am Wochenende wird es auch im Norden wärmer und die Schauer nehmen ab.

Kartoffel: Kraut- und Knollenfäule bleibt ein Dauerbrenner

Mit fortschreitender Entwicklung steht in vielen Beständen eine letzte Maßnahme gegen Kraut- und Knollenfäule an. Dabei ist eine sporenabtötende Wirkung wichtig, sodass Knollen möglichst nicht mit Braunfäule befallen werden.

Von einer wesentlichen Änderung der Situation bis zur Ernte kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr ausgegangen werden (siehe proPlant-Karte). Die Böden und Dämme sind regional seit dem Legen durchweg feucht gewesen. Dies lässt auf eine hohe Kontamination mit Sporen der Kraut- und Knollenfäule schließen. Starkniederschlagsereignisse haben zum Teil auch zu Erosion an den Dämmen geführt. Darüber hinaus haben je nach Bodenart, Legetechnik und feuchte und trockene Phasen im Wechsel zu einem Aufreißen der Dämme, sowohl an den Dammflanken als auch auf der Dammkrone geführt. Hier ist der Schutz des Erntegutes vor Braunfäule jetzt besonders wichtig!

Bestände mit sichtbarem Krautfäule-Befall:

Sobald kein Krautwachstum mehr stattfindet und sich die unteren Blätter gelb verfärben, gilt es den Schutz der Knollen in den Vordergrund zu stellen. Ab diesem Zeitpunkt liegt bei sichtbarem Befall der Fokus auf Sporiziden, d. h. auf Fungiziden mit sporenabtötender Wirkung. Es eignen sich z. B. 0,4 l/ha Fluazinam (z. B. Carneol, Frowncide, Nando 500 SC, Ohayo, Shirlan, Terminus oder Winby), 0,5 l/ha Ranman Top, 0,5 l/ha Leimay, 0,5 l/ha Gaschinko oder 1,8 kg/ha Polyram WG. Achten Sie trotz der schwierigen Verfügbarkeit von Kartoffelfungiziden in diesem Jahr, so gut es geht auf einen Wirkstoffwechsel der eingesetzten Sporizide.

Kein sichtbarer Krautfäule-Befall: Auch dann ist es von Vorteil, zumindest die letzte Spritzung bzw. die Sikkation mit einem der genannten sporenabtötenden Fungizide durchzuführen. Mit dem Wegfall von Reglone im Jahr 2020 hat sich die Sikkationszeit deutlich verlängert und das Kartoffelkraut bleibt länger grün. Aus diesem Grund ist es in diesem Jahr äußerst wichtig ein passendes Sporizid auch zur Sikkation einzusetzen, um ein Einwaschen von Sporen in den Boden möglichst zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: So lange wie grünes Kartoffelkraut vorhanden ist, können Phytophthora-Sporen gebildet werden. Mit Wind, Regen und Tau gelangen diese in den Boden und sind dort noch ca. drei Wochen infektionsfähig. Die größte Gefahr für eine Knolleninfektion (= Braunfäule) besteht während des Rodevorgangs. Dies liegt primär daran, dass die Sporen für eine erfolgreiche Infektion einen direkten Kontakt (z. B. auf den Siebbändern des Roders) zur Knolle bekommen müssen. Verletzungen an der Oberfläche begünstigen darüber hinaus das Eindringen des Erregers. Für einen bestmöglichen Braunfäule-Schutz ist es empfehlenswert ca. zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Erntetermin die Krautfäule-Abschlussbehandlung mit einer chemischen Sikkation zu verbinden.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Kartoffeln: Einsatz von Maleinsäurehydrazid zur Keimhemmung

Ab Blühende können Maßnahme zur Keimhemmung erfolgen. Berücksichtigen Sie aber die Zeitspannen bis zur Ernte bzw. bis zur geplanten Krautabtötung, um Ertragsverluste zu verhindern.

Besteht keine Möglichkeit zur Kühlung und ist eine längere Lagerung des Erntegutes geplant, können zur Keimhemmung die Pflanzenschutzmittel Fazor oder Himalaya 60 SG (beide enthalten Wirkstoff Maleinsäurehydrazid) mit 5 kg/ha in 400 bis 500 l/ha Wasser eingesetzt werden. Darüber hinaus ist auch der Einsatz von Itcan SL 270 bzw. Crown MH (ebenfalls mit dem Wirkstoff Maleinsäurehydrazid) mit 11 l/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser möglich. Der Anwendungstermin liegt etwa vier bis fünf Wochen vor der Ernte, bzw. zwei bis drei Wochen vor der Krautabtötung. Die Knollen sollten eine Mindestgröße von 25 bis 30 mm, großfallende Sorten 35 bis 40 mm erreicht haben. Nur wenn die Zellteilung bereits vollständig abgeschlossen ist und lediglich eine Zellstreckung erfolgt, lassen sich Ertragsverluste ausschließen.

Damit das Maleinsäurehydrazid ausreichend aufgenommen werden kann und eine gute Wirkung erreicht wird, muss der Blattapparat noch grün sein. Nur dann wird der Wirkstoff noch in ausreichender Menge basipetal, d.h. in Richtung der Knollen transportiert. In den Knollen angelangt, stört er die Nukleinsäuresynthese, wodurch die Zellteilung im meristematischen Gewebe gehemmt und hierdurch das Auskeimen der Augen verhindert wird. Um eine gute keimhemmende Wirkung zu erzielen, müssen nach Versuchsergebnissen der LWK NRW möglichst 12 mg/kg Wirkstoff in den Kartoffelknollen enthalten sein, unter günstigen Bedingungen können auch schon 6 mg/kg ausreichen.

Ist der Saftstrom behindert, z. B. wenn aufgrund von hohen Temperaturen die Bestände „stehen“, also kein Stofftransport in die Knolle stattfindet, oder die Bestände schon sehr weit in der Abreife sind oder stark liegen, kann der Wachstumsregler keine volle Wirksamkeit entfalten. Ein Richtwert für einen passenden Termin liegt bei ca. 8 bis 10 Tagen grünem Laub. Wird die Maßnahme gesplittet (= 2 x 2,5 kg/ha im Abstand von 10 Tagen) sollte das Laub noch für ca. 17 bis 20 Tage grün bleiben. Anwendungen bei höheren Temperaturen (>25°C) sollten unbedingt unterbleiben.

Die Anwendung darf nur in Speise- und Verarbeitungskartoffeln erfolgen. Die Wartezeit liegt bei allen Mitteln bei 21 Tagen. Kein Einsatz in Pflanzkartoffeln! Aufgrund der Rückstandsproblematik ist es allerdings unerlässlich, zuvor mit der abnehmenden Hand abzuklären, ob ein Einsatz von Maleinsäurehydrazid erwünscht ist.

Nach Behandlung mit Maleinsäurehydrazid (ITCAN SL 270, Crown, Fazor, Himalaya 60 SG) sollten mindestens 12 Stunden, besser 24 Stunden keine Niederschläge fallen, ansonsten muss nachbehandelt werden. Um der Zulassung gerecht zu werden, muss dann das Mittel gewechselt werden, da jedes der aufgeführten Mittel nur einmal eingesetzt werden darf.

Der optimale Einsatzzeitpunkt gegen Durch-/Zwiewuchs ist erreicht, wenn ca. 80 bis 90 % des Bestandes eine Keimlänge von gerade gespitzt bis 5 mm aufweisen. Eine gute Wirkung ist noch bei Keimlängen bis 10 mm zu erreichen, ab 20 mm ist sie nicht mehr ausreichend. In Versuchen der LWK NRW zeigte schon eine Wirkstoffmenge von 3 mg/kg in den Knollen eine Wirkung auf Durch- und Zwiewuchs. Das heißt aber nicht, dass die Mittelaufwandmenge reduziert werden kann, es heißt nur, dass wenn die Einsatzbedingungen suboptimal sind, trotzdem noch eine ausreichende Wirkung auf Durch- und Zwiewuchs möglich ist.

Achten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Kartoffeln: Notfallzulassung gegen Kraut- und Knollenfäule

Über eine Notfallzulassung steht ein weiteres Produkt zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule zur Verfügung. Beim Einsatz des Mittels gilt es auf die Rückstandshöchstgehalte zu achten.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Mildicut mit den Wirkstoffen Cyazofamid und Dinatriumphosphonat nach Artikel 53 der VO (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt. Der Wirkstoff Cyazofamid ist aus dem Produkt Ranman Top bekannt. Ergänzt wird dieser durch Dinatriumphosphonat. Hier sollte die Rückstandsrelevanz beachtet werden.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) beschränkt. Die Zulassungszeitraum reicht vom 2. August 2024 bis zum 29. November 2024 über 120 Tage. Die zugelassene Menge wird auf 90.000 Liter für eine Fläche von 28.125 ha begrenzt. Die wichtigsten Hinweise haben wir für Sie in der unten dargestellten Tabelle zusammengefasst.

 

Information

Mildicut

Schadorganismus

Kraut- und Knollenfäule

(Phytophthora infestans)

Wirkstoffe

Cyazofamid und Dinatriumphosphonat

Entwicklungsstadium der Kultur

BBCH 31 - 89

Anwendungszeitpunkt

Bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf

Aufwandmenge pro ha

3,2 L/ha, Wasseraufwand 100 - 400 L/ha

Maximale Zahl an Behandlungen

1

Zeitraum

2. August 2024 bis zum 29. November 2024

zugelassene Menge

90.000 L ausreichend für 28.125 ha

Bienenschutz

B4

Wartezeit

7 Tage

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BVL.

Hinweis: Bitte beachten Sie beim Einsatz und der Empfehlung von Phosphonat als Pflanzenschutzmittelwirkstoff seine Rückstandsrelevanz im Erntegut. Bei Lebensmitteluntersuchungen wurden wir im vergangenen Jahr häufig auf Überschreitungen im Bereich Fosetyl-Al (= Summe von Fosetyl, Phosphonsäure und ihren Salzen) bei einer Anwendung als Biostimulanz hingewiesen. Dies kann unter Umständen Auswirkungen auf die Vermarktung des Erntegutes haben.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Rüben: Blattkrankheiten ziehen an

Der Befall mit Cercospora ist im Vergleich zur letzten Woche oft sichtbar angestiegen. Im Blattfleckenmonitoring der Länder nimmt die Krankheit derzeit regional exponentiell zu.

Besonders in Mitteldeutschland breitet sich Cercospora teils rasant aus. Im Rheinland (NRW) sind auf unbehandelten Flächen häufig 25 bis > 70% der Blätter befallen. Auch nach einer ersten Behandlung liegt die Befallshäufigkeit auf einigen Flächen zwischen 15 und 40 % und damit deutlich über dem aktuell geltenden Bekämpfungsrichtwert.

Aber Vorsicht: Das gilt erstens nicht für alle Flächen und zweitens handelt es sich bei der Befallshäufigkeit nicht um die Befallsstärke (Anteil der Blattflecken an der Blattfläche), sondern lediglich wie viele Blätter überhaupt Blattflecken besitzen. Das Schadschwellenprinzip richtet sich nach der Befallshäufigkeit. Bis Mitte August gilt ein Bekämpfungsrichtwert von 15 % befallenen Blättern.

Besonders im mitteldeutschen Raum (z. B. um Hannover, Uelzen als auch in der Magdeburger Börde) reicht die Befallshäufigkeit von Cercospora-Blattflecken in unbehandelten Beständen teils bis 100 %. Wurde einmal behandelt, sind auf stärker befallenen Flächen trotz dessen >50 % der Blätter befallen. Entspannter sieht die Situation in Richtung Küste, in Brandenburg und auch in Richtung der Alpen aus. Hier wird deutlich seltener die Bekämpfungsschwelle für Blattkrankheiten erreicht.

In den kommenden Tagen herrschen optimale Infektionsbedingungen für Cercopsora (siehe proPlant-Karte). Die neugebildeten Blätter, aber auch die intakten Blätter gilt es gegen Blattkrankheiten zu schützen. Auch Rübenrost hat sich in den vergangenen Tagen weiter ausgebreitet, u.a. im südlichen Rheinland (NRW) sowie in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die erste Fungizidmaßnahme ist zudem auf vielen Schlägen bereits vor drei bis vier Wochen erfolgt und der Schutz der Fungizide somit aufgebraucht. Eine Anschlussbehandlung ist daher dringend angeraten. Welche Mittel sich eignen entnehmen Sie den Übersichten unten.  

Notwendige Maßnahmen sollten Sie nicht bei heißen Temperaturen durchführen, da die Blätter unter diesen Bedingungen die Wirkstoffe nicht bzw. nur sehr schlecht aufnehmen können. Sinnvoll ist es den Morgentau zu nutzen oder am späten Abend zu behandeln. Achten Sie auf einen Wirkstoffwechsel.

Beseitigen Sie auch weiterhin konsequent die Schosser auf den Rübenflächen!

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Raps: Neues zur Erdflohbekämpfung

In Starkbefallsjahren wie 2023 kann der Rapserdfloh erhebliche Schäden verursachen. Ihn zu bekämpfen ist herausfordernd. In diesem Jahr sind wieder mehr Wirkstoffe einsetzbar. Wir geben einen Überblick. 

Bislang war eine insektizide Bekämpfung des Rapserdflohs nur über Wirkstoffe der Gruppe der Pyrethroide möglich.

Neben der Möglichkeit das Rapssaatgut mit Lumiposa zu beizen und somit einen insektiziden Schutz über den Wirkstoff Cyantraniliprole (Gruppe der Diamide) zu nutzen, sind im Rahmen der Notfallzulassungen von Exirel und Mincto Gold (siehe Meldung vom 17.7.2024) jetzt auch einmalige Spritzanwendung mit diesem Wirkstoff möglich. Im Rahmen der angespannten Resistenzsituation (vor allem in Ostdeutschland) ein sehr hilfreiches Werkzeug.

 

Als weitere Möglichkeit kann jetzt auch Carnadine aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide gegen Rapserdfloh eingesetzt werden. Das Mittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid (auch bekannt aus dem Mospilan SG) ist mit 0,2 l/ha anzuwenden.

Hinweis:

In NRW werden aktuell die Insektizide Carnadine, Exirel und Minecto Gold nicht empfohlen, da:

  • hier die Pyrethroiden noch gute Wirkungen gegen den Rapserdfloh erreichen,

  • Versuchen belegen, dass die Wirkstoffe Acetamiprid und Cyantraniliprole nicht die Wirkung der Pyrethoride erreichen und

  • die empfohlenen Pyrethroide zudem über eine sehr gute Wirkung gegen den Schwarzen Kohltriebrüssler (Hauptschädling in NRW) verfügen.

In Bundesländern, in denen beim Rapserdfloh Pyrethroidresistenzen verbreitet sind, die Bekämpfungssituation angespannt ist und aufgrund des Starkbefalls oft jährlich mehrere Insektizidmaßnahmen gegen den Schädling notwendig sind, ist ein Einsatz der (i.d.R. teureren) Produkte sinnvoll und empfehlenswert.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

 

 

 

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