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Alarmierende Zahlen: Viele Landwirte müssen mehr Grundsteuer zahlen

Die ersten Landwirte haben ihre Grundsteuerbescheide erhalten und müssen deutlich mehr zahlen als in den Vorjahren. Der Unmut ist groß, wie zahlreiche Leserzuschriften und eine Umfrage belegen.

Lesezeit: 6 Minuten

Viele Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten - die Mehrheit der Landwirte muss künftig für die Grundsteuer tiefer in die Tasche greifen. Darauf deutet eine laufende Umfrage von top agrar unter Landwirten hin. Zwar haben erst wenige einen endgültigen Grundsteuerbescheid erhalten, das Zwischenfazit der Befragung ist hingegen eindeutig: Von 175 derjenigen, die ihre endgültige Rechnung bereits kennen, zahlen 84 % künftig mehr. Konkret:

  • Ca. 45 % erwartet einen Anstieg von bis zu 30 %,

  • rund jeder Dritte rechnet mit einem Aufschlag von 31 bis 100 % und

  • etwa jeder Fünfte muss sogar mehr als das Doppelte zahlen (Stand 22.1.2025).

Wer noch an der Umfrage teilnehmen möchte, findet sie hier: Umfrage: Zahlen Sie künftig mehr Grundsteuer für Ihren Betrieb?

Ins Bild passt auch eine Untersuchung des Hausbesitzerverbandes Haus & Grund. Dieser hat die bislang vorliegenden Werte aus zehn Bundesländern analysiert (nur Grundsteuer B, Stand Ende Dezember). Jeder Dritte kann sich zwar über sinkende Sätze freuen. Rund 60 % bezahlen mehr – und zwar bis zu 996 %. Nur in etwa 3 % der untersuchten Fällen bleibt die Steuerlast stabil, heißt zu den Ergebnissen auf Bild.de.

Hebesätze sorgen für Ärger

Besonders die Hebesätze, die von den Kommunen und Städten festgelegt werden, erregen Ärger. Sie sind das letzte Puzzleteil zur Berechnung der genauen Grundsteuerhöhe.

Zum Verständnis: Die meisten Landwirte haben bereits ihre Grundsteuermessbescheide erhalten. Die darin enthaltenen Messbeträge werden von den Finanzämtern den Gemeinden mitgeteilt, die diese dann mit den jeweiligen Hebesätzen multiplizieren. Das Ergebnis ist die Grundsteuer in Euro und Cent. Beispiel: Beträgt der Grundsteuermessbetrag für eine Fläche 50 € und der Hebesatz 200 %, ergibt das eine Grundsteuer von 100 € (50 € x 2).

Kommunen langen zu

Viele Bundesländer haben ihren Kommunen aufkommensneutrale Hebesätze zur Verfügung gestellt, damit diese die Sätze nicht zu stark anheben. Halten sich die Städte an diese Richtwerte, würden sie durch die Reform nicht mehr einnehmen als in den Vorjahrjahren. Auffallend viele Kommunen haben aber bereits für 2024 ihre Hebesätze erhöht. Dahinter könnte Strategie stecken. Denn wer seine Sätze in den letzten Jahren erhöht hat, kann diese nun senken oder stabil halten und dennoch behaupten, durch die neue Grundsteuer nicht mehr einzunehmen als zuvor.

Ohnehin scheint die teilweise angespannte Kassenlage in den Kommunen dafür zu sorgen, dass von Aufkommensneutralität kaum die Rede sein kann. Symptomatisch dafür sind zum Beispiel die Ereignisse in Erfurt. Dort hat der Stadtrat beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Kleingärten von 350 auf 540 % zu erhöhen. Für die betroffenen Betriebe bedeutet das 32 bis 35 % höhere Grundsteuerbeträge. Es wurden daher Forderungen nach Entlastung laut, in die auch der Thüringer Bauernverband mit einstimmt: „Der Thüringer Bauernverband begrüßt die Initiative der CDU-Landtagsfraktion, eine Entlastung bei der Grundsteuer für private Haushalte zu schaffen. Allerdings sind nicht nur private Haushalte, sondern auch landwirtschaftliche Betriebe erheblich von zusätzlichen Belastungen betroffen“, fordert der Verband.

Wider- und Einspruch einlegen

Ein weiteres Ärgernis in der Praxis: Für Betriebs- und Altenteilerhäuser wird nun die teurere Grundsteuer B fällig, nicht mehr die bisher günstigere Grundsteuer A. Zudem haben sich in einigen Bescheiden Fehler eingeschlichen.

Gut zu wissen:

  • Gegen Ihren Grundsteuermessbescheid können Sie Einspruch einlegen. Darauf verweist Steuerberater Ludwig Gamigliano von der wetreu in Münster in einem top agrar-Interview. "Nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheides haben Sie einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Kommt der Bescheid per Post, beginnt die Frist drei Tage nach dem Datum des Poststempels. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt diese Frist vier Tage. Die Fristen gelten auch für elektronisch übermittelte Bescheide", so der Experte gegenüber top agrar.

  • Wenn Sie mit dem Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einreichen, hingegen keinen Einspruch. Dieser Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides bei der entsprechenden Gemeindebehörde eingereicht werden. Gründe für einen Widerspruch können Übertragungs- oder Rechenfehler auf dem Bescheid, die Anwendung eines inkorrekten Grundsteuermessbetrags oder Bedenken bezüglich der Festsetzung des Hebesatzes sein. Beachten Sie jedoch, dass die Aussichten auf Erfolg bei einem Widerspruch im Vergleich zu einem Einspruch begrenzt sind.

  • Wenn Sie Widerspruch gegen den Grundsteuermessbescheid eingelegt haben, müssen Sie die neue Grundsteuer trotzdem auf Basis der von Ihnen widersprochenen Bewertung zahlen. Allerdings können Sie dann von späteren Klagen und möglichen Urteilen zu Ihren Gunsten profitieren und Ihre Grundsteuer wird ggf. reduziert.

  • Fehler können Sie auch nachträglich korrigieren lassen, aber nur, wenn diese zu einer Abweichung der Grundsteuerwertfeststellung von mehr als 15.000 € führen.

Kleine Betriebe im Nachteil

Zu dem Thema haben und auch zahlreiche Leserstimmen erreicht:

  • Karl Anwander berichtet, dass seine Gemeinde schon für 2024 die Hebesätze erhöht hat. 2025 kam dann die nächste.

  • Frank Müller hingegen sieht die Umfrage zur Grundsteuer als verfrüht an, da er noch nicht alle Messbescheide erhalten hat.

  • Franz Junker spricht von einer erheblichen Verteuerung der Grundsteuer in seiner Region: „Bei uns kommt es zu einer erheblichen Verteuerung der Grundsteuer“, berichtet Franz Junker. 

  • Alwin Fegebank hebt hervor, dass kleinere Betriebe besonders durch die Verschiebung von Betriebswohnungen von Grundsteuer A zu B benachteiligt werden.

  • Gerhard Meier beschreibt gravierende Veränderungen durch die Systemumstellung bei der Grundsteuer B in Baden-Württemberg.

  • „Ungerecht in Niedersachsen ist die Besteuerung älterer Wohnhäuser, da hier nur die Wohnfläche abgegeben werden konnte und nicht das Alter und die Wohnqualität des Hauses. Dadurch werden ältere Häuser um das 3- bis 4-fache teurer.“  (Friedrich Lange) 

  • Markus Hopf fordert eine faire Berechnung der Grundsteuer für vermietete landwirtschaftliche Nutzfläche, abhängig vom Mietpreis pro Quadratmeter, und hat bereits Einspruch eingelegt.

  • Walter Freitag kritisiert die starken Unterschiede der Hebesätze für Grundsteuer A in verschiedenen Gemeinden.

  • Jürgen Vaupel hatte Ärger mit falsch ausgewiesenen Grundstücken. Nach einem Einspruch, reduzierte sich die Grundsteuer für sein Grundstück deutlich.

  • Franz Schwarz jedoch erlebt eine Erhöhung der Grundsteuerlast um 62 % für dieselbe Liegenschaft.

  • Gerald Schmutzler bezeichnet die Steigerung der Grundsteuer in seinem Fall als „Frechheit“, da sie sich um mindestens 300 % erhöht hat.

  • Immerhin gab es auch eine positive Rückmeldung: So schrieb Manfred Boll kurz und knapp „keine Probleme“.

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