Der durchschnittliche Hebesatz zur Grundsteuer B ist im vergangenen Jahr so stark gestiegen wie seit Jahrzehnten nicht: um 18 Prozentpunkte von 391 auf 409 %. 25 % aller deutschen Kommunen haben im Jahr 2023 den Grundsteuer-Hebesatz angehoben – im Vorjahr lag der Anteil bei 13 %, ein Jahr zuvor bei acht Prozent. Die mit Abstand meisten Anhebungen des Grundsteuer-Hebesatzes gab es in Rheinland-Pfalz, wo 79 % der Kommunen die Grundsteuer erhöht haben. Aber auch in anderen Bundesländern wurde die Grundsteuer häufiger heraufgesetzt als in den Vorjahren: In Nordrhein-Westfalen stieg der Anteil von 26 % im Jahr 2022 auf 28 % im Jahr 2023, in Niedersachsen von 10 auf 21 %.
Grundsteuer B für Wohnungen auf den Höfen
Das Bundesland mit den durchschnittlich höchsten Hebesätzen der Kommunen war Ende des vergangenen Jahres Nordrhein-Westfalen mit 577 % (plus 13 Punkte). Dahinter folgen Hessen (507 %, plus 12 Punkte) und Rheinland-Pfalz (464 %, plus 69 Punkte). Am anderen Ende der Skala befinden sich Schleswig-Holstein (348 %, plus ein Punkt) und Bayern (355 %, plus zwei Punkte).
Landwirte sind von der Grundsteuer B weniger betroffen, für sie ist vielmehr die Grundsteuer A entscheidend. Allerdings zählen ab dem 1.1.2025 Betriebsleiterhäuser, Altenteiler- und Betriebswohnungen zum Grundvermögen, wofür die Grundsteuer B fällig wird.
„Im Vorfeld des Inkrafttretens der Grundsteuerreform sehen wir eine regelrechte Welle an Steuererhöhungen in den Kommunen – bevorzugt in den Bundesländern, die traditionell unter einer sehr schlechten kommunalen Finanzlage leiden. Das sind vor allem die Bundesländer in Westdeutschland. Im Süden und Osten Deutschlands ist die Lage offenbar weniger kritisch, hier wurden zuletzt bei Weitem nicht so viele Steuererhöhungen registriert“, kommentiert Dr. Heinrich Fleischer, Partner Real Estate, Hospitality & Construction bei EY, das Ergebnis.
Steckt mehr hinter den Erhöhungen?
Hinter der Erhöhung dürfte auch eine bewusste Strategie im Hinblick auf die bevorstehende Steueränderung ab dem 1.1.2025 stecken: Kommunen, die jetzt ihre Einnahmen steigern, könnten 2025 die Hebesätze senken und trotzdem behaupten, sie nähmen durch die neue Grundsteuer nicht mehr ein als in den Jahren zuvor. Das war immerhin auch das Versprechen der damals Großen Koalition, die die Grundsteuerreform auf den Weg gebracht hatte: Die Reform werde aufkommensneutral sein.
Mittlerweile haben die meisten Bundesländer aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht. Dabei handelt es sich nicht um die endgültigen Hebesätze. An den Werten können die Verantwortlichen in den Rathäusern und Räten sich orientieren, wenn sie die Grundsteuer insgesamt stabil halten wollen. Sie müssen das aber nicht. Und selbst wenn die Städte und Gemeinden sich daran halten, bedeutet dieses nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jeden Menschen und jedes Unternehmen gleich bleibt. In Einzelfall kann es vorkommen, dass jemand mehr oder weniger zahlt.
Landwirte müssen noch warten
Bislang haben einige Kommunen bereits die Hebesätze bekannt gegeben, viele aber noch nicht. Einigen Landwirten fehlen auch noch die Grundsteuermessbescheide. Darin enthalten: die Grundsteuermessbeträge für die Flächen, Ställe usw. Die Werte teilen die Finanzämter den Gemeinden mit. Diese multiplizieren diese mit dem jeweils für die Gemeinde gültigen Hebesätzen. Das Ergebnis entspricht der Grundsteuer in Euro und Cent. Beispiel: Der Grundsteuermessbetrag für eine Fläche beträgt 50 €, der Hebesatz liegt bei 200 %. Dann ergibt das 100 € Grundsteuer (50 € x 2).