Seit dem Jahreswechsel gilt die neue Grundsteuerreform. Viele Landwirte, Grundstücks- und Immobilienbesitzer haben bereits die für Berechnung wichtigen Grundsteuermessbeträge erhalten. Was bislang vielfach noch fehlt, um die endgültige Höhe der Grundsteuer zu berechnen: die Hebesätze. Lesen Sie dazu auch unser Interview:
Hintergrund: Den Grundsteuermessbetrag teilen die Finanzämter den Gemeinden mit. Diese multiplizieren den Wert mit dem jeweils für die Gemeinde gültigen Hebesatz. Das Ergebnis entspricht der Grundsteuer in Euro und Cent. Beispiel: Der Grundsteuermessbetrag für eine Fläche beträgt 50 €, der Hebesatz liegt bei 200 %. Dann ergibt das 100 € Grundsteuer (50 € x 2).
Wir wollen es daher genau wissen: Haben Sie bereits Ihre Hebesätze erhalten und müssen Sie künftig mehr zahlen?