Wann die EU-Betriebsprämien auf dem Konto sind, interessiert alle Landwirte. Immerhin tragen die EU-Zahlungen mit durchschnittlich 26.600 € pro Betrieb rund 23 % zum Ergebnis bei, so der Situationsbericht des Bauernverbandes.
Während sich die Prämienzahlung für das Jahr 2023 bis weit in das neue Jahr hineinzog, sollen die Basisprämien aus der ersten Säule in diesem Jahr in allen Bundesländern zwischen Weihnachten und Neujahr auf dem Konto sein, teilen die Bundesländer auf Anfrage von top agrar mit.
Rein rechtlich ist eine Zahlung ab dem 1. Dezember möglich, allerdings ist das Ziel der Zahlstelle möglichst viele Anträge gleichzeitig vollständig zur Auszahlung zu bringen, teilt das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen mit. Zugleich gebe der Bund vor, die Auszahlung möglichst spät im Dezember zu tätigen, um die Zinslasten möglichst gering zu halten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt den Ländern die entsprechenden Mittel zur Verfügung, die Länder zahlen die EU-Agrarförderung an die Landwirtinnen und Landwirte aus. Die EU erstattet Anfang des übernächsten Monats nach der Auszahlung dem Bund die angefallenen Kosten. Spätester Auszahlungstermin nach EU-Recht wäre der 30.6.2025.
Mutterkuhprämie jetzt auch schon im Dezember
Zur Auszahlung kommen im Dezember die Basisprämie, Junglandwirte- und Umverteilungsprämie, die Ökoregelungen (Tierökoregerlungen wie Ökoregelung 4 teils erst im Januar) sowie erstmals auch die gekoppelten Tierprämien für Mutterkühe, -schafe und -ziegen.
Agrarumweltprogramme häufig erst später
Für die Auszahlung der Mittel aus der zweiten Säule wie z.B. die Prämien aus den Agrarumweltprogrammen oder die Ausgleichszulagen nutzen viele Bundesländer den rechtlichen Spielraum und zahlen die Mittel erst im nächsten Jahr 2025 aus, spätester Termin wäre der 30. Juni. Einen Überblick über die Bundesländer zeigt unsere Tabelle.