In den Streit um die neue Grundsteuerkommt Bewegung. Auslöser sind zwei Klagen von Immobilieneigentümern in Rheinland-Pfalz. Sie hatten gegen ihre Grundsteuerwertbescheide geklagt - und vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz Recht bekommen. Allerdings ließen die Richter Revision zu – wovon die Finanzverwaltung nun Gebrauch macht. Sie will gegen die Urteile vor dem Bundesfinanzhof in München Beschwerde einlegen.
Kippt jetzt das Bundesmodell?
Konkret geht es um das sogenannte Bundesmodell. Dieses bildet in den meisten Bundesländern die Grundlage für die neue Grundsteuer, die ab dem 1.1.2025 gelten soll. Die tatsächlich zu zahlenden Beträge legen die Kommunen im Laufe des kommenden Jahres fest. Die dafür notwendigen Werte teilen die Finanzämter den Grundstückseigentümern aber bereits jetzt in Bescheiden mit, die in dem aktuellen Fall verhandelt wurden.
Die Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz störten sich in den beiden Fällen vor allem an der Ableitung der Bodenrichtwerte, die in die Berechnungen einfließen. Diese seien pauschal erhoben worden und zu hoch. Die individuellen Gegebenheiten kämen in der Bewertung zu kurz. Mehr dazu finden Sie hier: Kippt das Bundesmodell
Andere Klagen folgen
Der Streit vor dem BFH reiht sich in eine Reihe von Klagen ein. Unter anderem zweifelt auch der Eigentümerverband Haus & Grund an der Verfassungskonformität des Bundesmodelles und will vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Mehr dazu finden Sie hier: Grundsteuer: Ist das Bundesmodell verfassungswidrig?