Viele Landwirte müssen durch die Grundsteuerreform tiefer in die Tasche greifen – teils mit erheblichen Mehrbelastungen. Doch es gibt Möglichkeiten, den angesetzten Grundsteuerwert anzufechten und einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen: Wer dem Finanzamt belegen will, dass sein Grundbesitz weniger wert ist als angesetzt, kann dafür auch Gutachter heranziehen, die nicht öffentlich bestellt sind.
Konkret gilt: Für Bewertungsstichtage vor dem 22. Juli 2021 mussten Steuerpflichtige ein Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorlegen. Mit der Grundsteuerreform hat sich das geändert. "Nun sind auch Sachverständige zulässig, die nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind", berichtet der Infodienst steuer agrar (Ausgabe 1/25). Dies könne den Zugang zu Gutachten erleichtern und betroffenen Landwirten helfen, eine niedrigere Steuerlast zu erreichen.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit seinem Urteil vom 20. März 2024 diese Neuregelung bestätigt (Az.: 16 K 3070/23). Steuern agrar rät seinen Lesern: "Wer Zweifel an der Höhe seines Grundsteuerwertes hat, sollte prüfen, ob ein zertifiziertes Gutachten helfen kann, die Steuerlast zu senken."