Wie attraktiv die Geldanlage in landwirtschaftliche Grundstücke ist, hat die „Bürgerbewegung Finanzwende“ in einer aktuellen Studie herausgearbeitet.
Bodenrendite um 191 Prozent gestiegen
Der Studie zufolge sind zwischen 2007 und 2020 die Preise für Agrarflächen in Deutschland um 191 Prozent gestiegen, während der DAX im selben Zeitraum lediglich um 108 Prozent zulegte. In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg seien sogar Preiszuwächse von über 400 Prozent innerhalb von 20 Jahren verzeichnet worden.
Die Autoren kritisieren, dass landwirtschaftliche Betriebe mit den stark gestiegenen Boden- und Pachtpreisen nicht mithalten können. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Investoren empfangen teilweise hohe EU-Agrarsubventionen – nicht selten in Millionenhöhe.
Zu den Investoren, die in der Studie genannt werden, zählen große Finanz- und Immobilienunternehmen wie Vonovia, Münchener Rück und Ingneo Infrastructure Partners. Auch Privatpersonen und Stiftungen sind aktiv: etwa die Aldi-Nord-Familie über die Lukas-Stiftung, die Unternehmerfamilie Steinhoff (Möbelkonzern) und die Gustav-Zech-Stiftung.
Das Schlupfloch der Share Deals
Eigentlich soll das Grundstückverkehrsgesetz Landwirten ein Vorkaufsrecht sichern. Doch Investoren umgehen diese Regelung oft durch sogenannte Share Deals. Dabei kaufen sie keine Flächen direkt, sondern Unternehmensanteile, denen die Flächen gehören.
Solange weniger als 89,9 Prozent der Anteile übernommen werden, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das liegt daran, dass rechtlich nicht der Boden, sondern nur Firmenanteile den Besitzer wechseln. Diese Praxis führt dazu, dass der Staat auf erhebliche Steuereinnahmen verzichtet.
Lösungsansätze der Autoren
Die Autoren der Studie schlagen mehrere Maßnahmen vor, die teils schon in einzelnen Bundesländern diskutiert werden: das Agrarstrukturverbesserungsgesetz, das seit 2010 in Baden-Württemberg gilt und den Bodenmarkt zugunsten der Landwirtschaft regulieren soll.
Außerdem weisen sie auf das Grundstückverkehrs- sowie auf das Landpachtverkehrsgesetz hin. Letzteres hat Bayern kürzlich abgeschafft.
Weiter empfehlen die Autoren, die Share Deal-Problematik anzugehen. Eine Lösung könnte eine Meldepflicht für solche Geschäfte sein – ähnlich wie in Frankreich, wo diese Regel seit 2014 besteht.
Zudem sprechen sie sich dafür aus, Landgesellschaften von der doppelten Grunderwerbsteuer zu befreien. Diese Gesellschaften kaufen Flächen nur, um sie später an Landwirte weiterzuverkaufen.
Die an die Flächengröße gekoppelten Direktzahlungen sollten nach Meinung der Autoren gedeckelt oder schrittweise reduziert werden.
Die ganze Studie lesen Sie hier.