Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Baywa in Insolvenzgefahr Blauzungenkrankheit Afrikanische Schweinepest

topplus Förderregeln nicht erfüllt?

Landwirt soll über 9.000 Euro für Blühstreifen zurückzahlen

Weil die Blühstreifen offenbar nicht ordnungsgemäß gepflegt und dokumentiert wurden, fordert die Landwirtschaftskammer Niedersachsen Fördergelder zurück.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie teuer die Rückzahlung von Geldern aus mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen werden kann, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen.

Ein Landwirt hatte im niedersächsischen Blühstreifenprogramm BS1.2 (einjährige strukturreiche Blühstreifen) 3,82 ha einjährige strukturreiche Blühstreifen beantragt mit einem jährlichen Förderbetrag von rund 3.700 € (inkl. Imkerbeteiligung).

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Fehlende Dokumentation

Bei einer angekündigten Vor-Ort-Kontrolle konnte er die geforderte Dokumentation der Arbeiten auf den Flächen aber nicht vorlegen. Daraus ergäbe sich ein 30 %ige Kürzung der Fördermittel, so die Kammer.

Prüfer bemängelt fehlende Pflege

Zudem fand der Prüfer auf einem Flächenteil 2,5 m hohe Schlehen. Daraus sei zu schließen, dass auf dem Schlag seit mindestens zwei Jahren nicht das geforderte Mindestmaß an Pflegearbeiten vorgenommen worden war. Insgesamt forderte die Landwirtschaftskammer daraufhin rund 9.200 € zurück.

Der Landwirt klagte dagegen, doch das Gericht stellte sich auf die Seite der Kammer. So sei das laufende Ausfüllen der Schlagkartei zwingend, um kontrollieren zu können, ob die Förderrichtlinien eingehalten werden.

Außerdem sei der Aufwuchs ldw. Flächen gem. §2Abs. 1 DirektZahlDurchfV einmal vor dem 16. November zu mähen und abzufahren bzw. zerkleinert und ganzflächig verteilt werden, sofern die Fläche nicht für eine landwirtschaftliche Erzeugung verwendet werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: A 223/20).

top + Mehr Wissen in weniger Zeit

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch direkt per Mail

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.