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topplus Leserfrage

Wie die Kosten für die Altenteilsleistungen in der Steuererklärung absetzen?

Übernehmen Sie den Hof und verpflichten sich die Kosten der Altenteiler für Heizung, Strom und Wasser zu zahlen? Unser Experte erklärt, wie Sie die Ausgaben steuermindernd geltend machen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ich habe den Hof frisch übernommen – gegen Altenteilsleistungen. Nun denke ich an die Steuererklärung. Im Übergabevertrag haben wir vereinbart, dass ich auch Heizungs-, Strom- und Wasserkosten übernehme. Hier gibt es ja zwei Möglichkeiten: die tatsächlich angefallenen Kosten ansetzen oder eine jährliche Pauschale wählen. Welche Werte kann ich für die Pauschale nehmen?

Antwort:

Hofübernehmer dürfen Altenteilsleistungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Generell gilt: Die sogenannten unbaren Altenteilsleistungen, wie Heizung, Strom sind mit ihren tatsächlichen Wert anzusetzen. Hier schaut der Fiskus ganz genau hin. Ihr Finanzamt kann die nachgewiesenen Kosten für Heizung und Beleuchtung im Verhältnis der Wohnflächen und die sonstigen Kosten, z. B. für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr nach der Zahl der Bewohner aufteilen.

Pauschale für Nebenkosten angeben?

Sie dürfen aber einen pauschalen Betrag pro Jahr ansetzen, wenn Sie die detaillierten Kosten nicht nachweisen können oder wollen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat beispielsweise bereits die Werte für 2024 bekanntgegeben. Danach liegt die Nichtbeanstandungsgrenzen für unbare Altenteilsleistungen für Einzelpersonen für 2024 bei 3.756 € für die Verpflegung. Bei den Ausgaben für Heizung, Beleuchtung und andere Nebenkosten sind es 841 €. In Summe könnten Sie also eine Pauschale von 4.597 € pro Jahr absetzen.

Aber weil der Vollzug der Steuern Ländersache ist, gilt die bayerische Verfügung nicht in allen Bundesländern. Erfahrungsgemäß werden aber auch in Nordrhein-Westfalen diese Werte nicht beanstandet. Fragen Sie am besten in Ihrem Steuerbüro nach.

Für Kost und Logis ist der Maßstab die Sozialversicherungs-Entgeltverordnung. Diese wird jährlich von der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium des Inneren im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Werte werden regelmäßig zum Jahresende mit Wirkung für das kommende Jahr veröffentlicht.

Ein Vergleich der tatsächlichen Kosten mit den Pauschalen zeigt Ihnen, was günstiger ist.

Unser Experte: Arno Ruffer, Steuerberater, BSB-Steuerberatungsgesellschaft mbH, Münster, NRW

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