„Bayerns Windkraft kommt auch 2024 nicht von der Stelle“, meldete die Deutsche Presseagentur (dpa) am 20. November. Das sieht das bayerische Wirtschafts- und Energieministerium anders: Nach der Lockerung der 10H-Regel Ende 2022 seien zahlreiche erfolgreiche Maßnahmen getroffen worden, die Schwung in den Windkraftausbau in Bayern bringen und in wenigen Jahren stark steigende Zubauzahlen auslösen würden. „Mittlerweile sind mehrere hundert Windräder in Bayern im Planungsprozess“, sagt Energieminister Hubert Aiwanger. Auch, wenn Bayern schneller sei als in anderen Bundesländern: Von Planungsbeginn bis zur Realisierung dauere es trotzdem 3 bis 6 Jahre. „Wir sind bei der Windkraft auf sehr gutem Weg und ergreifen alle Maßnahmen, den Ausbau zu beschleunigen“, resümiert er.
Mehr Genehmigungen
In den ersten neun Monaten des Jahres 2024 wurden für 172 neue Windenergieanlagen Genehmigungen beantragt, alleine im September für 25 Anlagen. In 2024 wurden bislang 72 Genehmigungen neu erteilt. Im vergangenen Jahr waren es 17, 2022 nur acht Genehmigungen.
Auch unter Berücksichtigung des Rückbaus einiger Anlagen ist die installierte Leistung insgesamt gestiegen (2023: 2.639,8 Megawatt; 09/2024: 2.656,1 Megawatt). „Nur auf die Zahl der Anlagen zu blicken, gibt das Gesamtbild des Windkraftausbaus in Bayern nicht wider“, stellt Aiwanger klar.
Weitere Maßnahmen
Um die Genehmigungen und den Bau zu beschleunigen, hat das Ministerium schon einige Maßnahmen umgesetzt:
10H-Regel wurde gelockert.
Die Regeln für Windkraft in den Bayerischen Staatsforsten wurden an die Vorgaben für andere Wind-an-Land-Projekte angeglichen.
Seit 2020 begleiten und unterstützen regionale Windkümmerer die Gemeinden mit Expertise bei der Initiierung von Windenergieprojekten und vermitteln Bedeutung sowie Notwendigkeit des Ausbaus der Windenergienutzung vor Ort. Um die hohe Nachfrage nach dem Projekt "Regionale Windkümmerer" bedienen zu können, startete im Januar 2023, auf Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, das Nachfolgeprojekt "Windkümmerer 2.0". Beim Programm Windkümmerer 2.0 gibt es inzwischen 341 (Stand 15.11.2024) Anmeldungen von Kommunen, Landkreisen und interkommunalen Zusammenschlüssen.
Die Genehmigungsbehörden wurden mit zusätzlichem Personal ausgestattet.
Außerdem wird 2025 eine gesetzliche Regelung zur Bürger- und Gemeindebeteiligung an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen eingeführt. Die Regelung soll die Teilhabemöglichkeiten vor Ort sowie die Akzeptanz für die Energiewende steigern und die Realisierungschancen für Wind- und Photovoltaik-Projekte verbessern.
Auch Baden-Württemberg hängt hinterher
Nach fast 300 neuen Anlagen im Jahr 2016 und 400 Anlagen im Jahr 2017 ist der Bau von Windrädern in Baden-Württemberg stark eingebrochen. Nur im Jahr 2021 sei man mit 100 Anlagen annähernd auf dem Zielpfad, berichtet die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. Zudem lägen Genehmigungen für Anlagen mit einer Leistung von 750 MW vor, weitere 890 MW befänden sich im Genehmigungsverfahren. Das sei zwar die Menge, die etwas mehr als einem Jahreszubau entspräche, wäre aber ein positiver Trend.
Zum Vergleich: In Baden-Württemberg sind im ersten Halbjahr 2024 sechs neue Anlagen ans Netz gegangen, in Bayern vier. Nur die Länder Thüringen, Saarland sowie die drei Stadtstaaten waren noch schlechter ohne einen einzigen Neubau. Die Spitzenreiter dagegen waren Nordrhein-Westfalen (62 Anlagen), Niedersachsen (53) und Schleswig-Holstein (49).