Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Regierungswechsel Aussaat im Frühling Maul- und Klauenseuche

topplus Vermutung bestätigt

Von der Leyen-Brief zum Solarpaket I: Deutschland muss nachliefern

Wie sich bereits andeutete, fordert die EU-Kommission eine „Rückforderungsklausel“ im EEG 2023 bzw. Solarpaket I. EU-Parlamentarier kritisieren, dass das BMWK diese Hinweise ignoriert habe.

Lesezeit: 2 Minuten

Bereits seit Monaten steht die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I durch die Europäische Kommission aus. Das im Mai 2024 in Kraft getretene Solarpaket I der Bundesregierung sollte den Ausbau von Photovoltaikanlagen beschleunigen. Seit über 10 Monaten steht jedoch die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission aus.

Die Verzögerung führt dazu, dass hunderte Projekte stillstehen und dringend benötigte Investitionen ausbleiben. Dies schadet sowohl den Klimazielen als auch den Landwirten, die auf diese Technologie als zusätzliche Einkommensquelle gesetzt haben.

Antwort der EU-Kommission

Nun liegt top agrar eine Antwort von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf einen Brief von CDU/CSU-Europaabgeordneten vor. Darin fordert die Kommission die Beschränkung möglicher Überkompensationen der Beihilfeempfänger und bestätigt erste Infos aus der Solarbranche, die diese Woche bekannt wurden.

„Aus diesem Grund hat sich Deutschland in der Entscheidung der Kommission vom Dezember 2022 zur Genehmigung des EEG 2023 verpflichtet, eine Rückforderungsklausel (oder einen ähnlichen Mechanismus) einzuführen, um etwaige Zufallsgewinne zu begrenzen. Diese Verpflichtung ist eine Bedingung für die Genehmigung“, heißt es in dem Schreiben.

BMWK hat Thema „verschlafen“

„Die Antwort auf unseren Brief zeigt: Die derzeitige Bundesregierung hat es sträflich versäumt, rechtzeitig Transparenz über die EU-rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands – und damit die noch zu erledigenden Hausaufgaben – zu schaffen. Minister Habeck musste klar sein, dass Deutschland sich bereits 2022 zur Einführung der Rückforderungsklausel verpflichtet hat“, kommentiert Norbert Lins, Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im EU-Parlament, den Brief.

 Statt rechtzeitig zu handeln, habe Habeck die Probleme ignoriert, vielleicht sogar verschlafen – mit katastrophalen Folgen für Landwirte und Investoren. „Den Verzug kann man am Ende nicht nur dem BMWK anrechnen. Wir hätten uns hier eine transparentere Kommunikation von beiden Seiten – also auch aus Brüssel – gewünscht“, sagt er.

So hätten die Parlamentarier vielleicht früher eingreifen und den Prozess unterstützen können. Jetzt gelte es so schnell als möglich zu einer Verständigung zwischen Berlin und Brüssel zu finden und Planungssicherheit zu schaffen.

 „Die Genehmigung des Solarpakets 1 ist längst überfällig. Man könnte es fast als Taktik ansehen, dass die Bundesregierung hier die Nutzer von PV-Anlagen im Ungewissen hält“, ergänzt Christian Ehler (CDU), industriepolitischer Sprecher der EVP-Fraktion. Für ihn sei das absolut nicht nachvollziehbar und müsse sofort behoben werden.

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

Mehr zu dem Thema

top + Wissen säen, Erfolg ernten.

Planung, Aussaat, Düngung – wir liefern alle Infos. 3 Monate testen für 10 €!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.