Als im April 2024 das Solarpaket verabschiedet wurde, haben viele Landwirte die darin enthaltenen Anreize direkt aufgenommen: Sie sind in die Planung einer Agri-PV-Anlage eingestiegen. Kein leichtes Unterfangen, denn im Laufe der Zeit offenbarte sich eine bürokratische Hürde nach der anderen, wie da zum Beispiel wären:
Pro Gemeinde werden alle Freiflächenanlagen (auch Agri-PV) die in einem Zeitraum von 24 Monaten in Betrieb gehen und in einem Abstand von bis zu 2 km zueinander liegen, zur Bestimmung der Größe zusammengezählt. Praktisch bedeutet das: Planen zwei Nachbarn eine Anlage, ohne miteinander zu sprechen, muss derjenige, der als Zweiter ans Netz gehen will, an der Ausschreibung teilnehmen. Die 9,5 ct sind dann nicht möglich.
Die EEG-Vergütung gibt es nur, wenn die Anlage der Vornorm DIN SPEC 91434 entspricht. Dieser Standard regelt u.a. wie hoch Module aufgeständert sein dürfen und wie viel Fläche die Aufständerung maximal einnehmen darf.
Die Tierhaltung unter Modulen wäre möglich und gilt auch als landwirtschaftliche Tätigkeit – allerdings nur für Weidetiere.
Bei Geflügel wären Gänse möglich, Legehennen dagegen nicht. Grund: Sie fressen kein Gras, sondern scharren im Boden.
Abhilfe sollte die DIN SPEC Tierhaltung schaffen, die allerdings nicht in der Festlegung der Bundesnetzagentur erwähnt wird und damit keine Gültigkeit hat.
Alle 3 Jahre muss der Landwirt dem Netzbetreiber per Gutachten nachweisen, dass er auf der Agri-PV-Fläche mindestens 66 % des Ernteertrages erwirtschaftet hat, den vor dem Bau der PV-Anlage auf der Fläche hatte. Wie genau dieses nachgewiesen werden soll, kann bisher noch keiner genau sagen. Dies gilt insbesondere bei Tierhaltung.
Wer dagegen eine konfliktfreie Bewirtschaftung wählt, ist trotzdem noch nicht aus dem Schneider: Das seit April 2024 verabschiedete „Solarpaket I“ benötigt zur finalen Gültigkeit die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Und die steht noch aus.
Vor allem der letzte Punkt hat es in sich: Sollte die EU-Kommission das Solarpaket nicht genehmigen, würden viele Projekte wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt. Das wäre nicht nur ein harter Rückschlag für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Viel schlimmer wiegt der Vertrauensschaden, der hier entstehen würde. Das darf keinesfalls passieren, denn die Landwirte sind beim Ausbau der erneuerbaren Energien eine der Schlüsselbranchen, auf ihre Innovations- und Risikobereitschaft war in der Vergangenheit stets Verlass. Wenn die Politik dieses wertvolle Pfund durch eine fehlende Abstimmung mit der EU-Kommission verspielt, wäre das ein Riesenfehler.
Die neue Regierung ist noch in einem weiteren Punkt gefragt: Wenn die Regelungswut nicht aufhört und hier keine schnelle Lösung mit sicheren Rahmenbedingungen geschaffen wird, bleibt nicht nur die Agri-PV, sondern die ganze Energiewende auf der Strecke. Hier muss die neue Bundesregierung die vielen gut gemeinten, aber praktisch fast untauglichen Regelungen ihrer Vorgänger dringend korrigieren!