Die Serie verbraucherfreundlicher Urteile bei deb Bränden von Senec-Stromspeichern setzt sich fort: Das Landgericht Heidelberg (Az. 3 O 174/24) und das Landgericht Stade (Az. 2 O 67/24) haben erneut im Sinne betroffener Verbraucher entschieden.
In beiden Fällen verurteilten die Gerichte die verantwortlichen Händler zur Rücknahme der mangelhaften Stromspeicher und zur Erstattung des Kaufpreises - wegen erheblicher Leistungseinschränkungen und Sicherheitsbedenken, informiert die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr.
Senec-Stromspeicher haben öfter gebrannt
Senec steht seit 2022 in der Kritik, weil es in Stromspeichern zu Bränden oder Verpuffungen gekommen ist. Daraufhin regulierte Senec die Kapazitäten der Stromspeicher herunter. Verbraucher, die von der Drosselung ihres Senec-Stromspeichers betroffen sind, sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten wie Gewährleistungsansprüche informieren.
Firma muss Speicher zurücknehmen
Zwei neue Urteile stärken nun die Rechte geschädigter Verbraucher: Die Landgerichte Heidelberg und Stade haben entschieden, dass Stromspeicher von Senec wegen Sicherheitsrisiken und massiver Leistungseinschränkungen zurückgenommen werden müssen. Hier das Wichtigste aus den Urteilen kurz zusammengefasst:
LG Heidelberg, Urteil vom 02. April 2025 (Az. 3 O 174/24):
Rückzahlung von 7.838,83 €, Zug um Zug gegen Rückgabe des Stromspeichers Senec Home V2.1 - 10 kWh.
Die Kapazität war über Monate hinweg auf 70 % gedrosselt, auch die Ladeleistung war eingeschränkt. "Die deutlich geringere als vereinbarte Speicherkapazität über einen mehrmonatigen Zeitraum stellt bereits einen Sachmangel nach § 434 BGB dar", heißt es in dem Urteil. "Es kam danach nicht mehr darauf an, ob der dem Kläger verkaufte Batteriespeicher selbst ein erhöhtes Brandrisiko in sich trug."
Das Gericht erkannte einen erheblichen Sachmangel, der den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt - selbst wenn die Drosselung später aufgehoben wurde. "Der Umstand, dass die Leistungsdrosselung seitens der Herstellerin in der Folgezeit wieder rückgängig gemacht wurde, hindert den Kläger [...] nicht, seine Rechte aus dem erklärten Rücktritt geltend zu machen."
Der Kläger nahm den Speicher wegen Brandgefahr vom Netz - im Haushalt lebten Kinder und ein pflegebedürftiger Angehöriger.
LG Stade, Urteil vom 31. März 2025 (Az. 2 O 67/24):
Rückzahlung von 11.359,31 €, abzüglich 2.500 € Nutzungsausgleich, für einen Senec Home V3 Hybrid Duo - 7,5 kWh.
Der Speicher wurde mehrfach fernabgeschaltet und zuletzt dauerhaft in der Kapazität reduziert.
Auch hier: Die Einschränkung stellt einen Sachmangel dar - der Vertrag wurde rückabgewickelt.
Ein Komplett-Rücktritt scheiterte, da die restliche Photovoltaikanlage weiterhin nutzbar ist.
Stromspeicher von Senec seit 2022 im Fokus der Kritik
Seit 2022 kommt es immer wieder zu Sicherheitsproblemen und technischen Defekten bei Senec-Stromspeichern, berichtet die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weiter.
Nach mehreren Bränden in zur Photovoltaikanlagen gehörenden Stromspeicher schaltete Senec im März 2022 rund 60.000 Speicher ferngesteuert ab - aus "Vorsichtsgründen". In der Folgezeit kam es zu massiven Leistungsdrosselungen zahlreicher Geräte. Verbraucher mussten mit eingeschränkter Kapazität und verringerten Ladeleistungen leben - oft ohne echte Nachbesserung.
Senec versuchte, mit Softwarelösungen ("Smart Guard") und angekündigten Batterietauschaktionen gegenzusteuern. Doch viele Kunden blieben frustriert zurück. Zu lange warteten sie auf akzeptable Lösungen des Herstellers.
Gerichte bestätigen nun in immer mehr Fällen: Die Einschränkungen sind rechtlich nicht hinnehmbar - Betroffene haben Anspruch auf Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz.
Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher
Wer einen gedrosselten Senec-Stromspeicher besitzt, kann folgende Rechtsansprüche geltend machen:
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Speichers.
Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Geräts.
Schadensersatz für wirtschaftliche Nachteile durch die Leistungseinschränkung.
Minderung des Kaufpreises aufgrund der erheblichen Einschränkung der Nutzung.
Verbraucher sollten prüfen, ob sie noch innerhalb der Gewährleistungsfrist sind - die Urteile der LG Heidelberg und Stade zeigen, dass rechtliche Schritte Erfolg haben können.