Agri-PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MW sind von EEG-Ausschreibungen befreit und könnten bei Fertigstellung in der zweiten Jahreshälfte 2025 eine feste Einspeisevergütung von 9,36 ct/kWh erhalten – wenn endlich die Genehmigung der EU für das Solarpaket 1 käme. „Das Solarpaket 1 wurde zwar bereits im Frühjahr 2024 als Gesetz in Deutschland beschlossen, die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission fehlt jedoch noch und verzögert sich seit Monaten“, kritisiert Thomas Reimers, Gründer und Geschäftsführer von Metavolt, einem Projektierer von Agri-PV-Anlagen.
EU-Genehmigung als Hindernis für Agri-PV-Vergütung
Erst wenn diese sogenannte Notifizierung abgesegnet ist, setzt die Bundesnetzagentur die neuen Vergütungsregeln im Rahmen der folgenden EEG-Ausschreibungen des 1. Segments um. „Politiknahe Quellen berichten uns, dass die Verzögerung nicht mit den Neuregelungen zu Agri-PV zusammenhängt, sondern ein Formfehler bei der Einreichung anderer Inhalte im Solarpaket 1 unterlaufen ist und geklärt werden muss. Die Quellen sagen zudem einheitlich, dass die Notifizierung grundsätzlich und auch zeitnah in diesem Frühjahr erfolgen soll und somit einer ersten Agri-PV-Ausschreibung am 01. Juli nichts im Wege steht", erklärt Reimers.
Formfehler im Solarpaket
Die zögerliche Verabschiedung des Solarpakets kritisieren auch 18 Abgeordnete der CDU / CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und haben erneut einen Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geschrieben. „Mit großem Bedauern müssen wir feststellen, dass unser Schreiben vom 30. Januar 2025 an Exekutiv-Vizepräsidentin Ribera bezüglich des Beihilfegenehmigungsverfahrens für das Solarpaket I zum EEG 2023 bis heute unbeantwortet geblieben ist. Angesichts der Dringlichkeit der Angelegenheit ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass wir seit über vier Wochen keinerlei Rückmeldung erhalten haben“, heißt es darin.
Politischer Druck auf EU-Kommission
Die anhaltende Verzögerung bei der beihilferechtlichen Genehmigung führe zu erheblicher Planungsunsicherheit für Investoren, Landwirte und Kommunen in Deutschland. Besonders betroffen seien zukunftsweisende Vorhaben wie Agri-PV-Anlagen, deren Realisierung nun auf der Kippe stehe. Dies gefährde nicht nur den dringend benötigten Ausbau erneuerbarer Energien, sondern stelle auch die Erreichung der gemeinsamen europäischen Klimaschutzziele in Frage. „Wir bitten in unserem Schreiben an Frau Ribera um eine zügige Bearbeitung des Genehmigungsverfahrens, sofern alle erforderlichen Unterlagen vom Bundeswirtschaftsministerium vorliegen. Falls dem nicht so ist, sollte eine transparente Mitteilung der noch ausstehenden Dokumente erfolgen.“
Zukunft der Agri-PV-Projekte
Sollte die Zustimmung der EU tatsächlich zeitnah erfolgen kommen, könnte es zu einer hohen Nachfrage kommen, erwartet Metavoltgeschäftsführer Reimers. Denn von der geltenden Regelung würden nur Anlagen profitieren, die in 2025 gebaut werden und bis zum 31.12. einspeisebereit sind. „Wer seine 1 MW-Anlage dieses Jahr fertigstellt, sichert sich eine hohe Vergütung für die nächsten 20 Jahre. Das wird es in der Form nie wieder geben“, sagt er. Ab 2026 sei mit einer sinkenden Vergütung zu rechnen.“
Hochvergütete Einspeisechance
Auch wenn privilegierte Anlagen bis 1 MW auf Acker- und Dauergrünland einen geringen Flächenbedarf von unter 1 ha hätten und somit für kurze Planungs- und Genehmigungszeiten prädestiniert seien, könne es aufgrund von personellen Engpässen bei den zuständigen Behörden, Planungsbüros und Gutachtern angesichts eines hohen Andrangs zu längeren Wartezeiten kommen. Zudem liege die Antwortzeit der Netzbetreiber aktuell häufig bei bis zu zwei Monaten.
Ressourcenengpässe bei Behörden
Geschwindigkeit erfordere auch die Prüfung und Reservierung des Netzanschlusses. Aufgrund des jahrelang vernachlässigten Netzausbaus fehlen schon jetzt vielerorts Kapazitäten. Eine belastbare Netzanfrage hat allerhöchste Priorität. „Es ist ein regelrechtes Wettrennen um die letzten Netzkapazitäten ausgebrochen. Unser Ziel ist deshalb, Landwirten innerhalb weniger Tage unverbindlich eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu liefern und sofort die Netzanfrage zu stellen. Denn es gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, so Reimers.
LandInForm: Fläche mehrfach nutzen
Der Flächenbedarf für die Erzeugung erneuerbarer Energie steigt. Aber auch für Wohnraum, Verkehr, Retentions- oder Naturräume. Ein Lösungsansatz ist, dass eine Fläche mehrere Funktionen erfüllt. In der neuen Ausgabe der LandInForm der „Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume – für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU“ (DVS) werden Beispiele und Herausforderungen gezeigt. Dabei geht es unter anderem um die Idee, Photovoltaik-Anlagen mit Landwirtschaft oder der Wiedervernässung von Mooren zu verbinden.
Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen und Mooren
Der Beitrag „Was kann Agri-PV“ erklärt das Konzept, Photovoltaik-Anlagen mit landwirtschaftlicher Nutzung zu kombinieren, und dass sich insbesondere bei Sonderkulturen wie Obst-, Wein- und Gemüseanbau Synergien ergeben. Einem größeren Ausbau von Agri-PV stehen derzeit jedoch noch planerische Hürden im Weg. Vorgestellt wird unter anderem das Projekt „Mykovoltaik“, welches den Anbau von Trüffeln auf Haselnusswurzeln in Kombination mit PV-Anlagen erforscht.
Um Moor-PV geht es in einem Projekt in Schleswig-Holstein: Solaranlagen wurden auf einstigen Moorstandorten errichtet, die im Zuge der Installation wiedervernässt werden. Was funktioniert und was nicht, wird in dem Beitrag deutlich.
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