Es steht nicht gut um das Image der Firma Seitz Energie GmbH. Gegenüber der Verbraucherzentrale Niedersachsen berichteten gleich mehrere Betroffene von ihren Erfahrungen mit der Solarfirma. Der Vorwurf: Bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen sollen Einzelpersonen Verträge für die Installation und Inbetriebnahme von PV-Anlagen im Wert von mehr als 10.000 € untergeschoben werden.
Auch bei einem gewollten Vertragsabschluss sorgte die Seitz Energie GmbH für Unbehagen bei ihren Kunden. Nach erfolgter Auszahlung warteten die Betroffenen vergebens auf die Lieferung der Solaranlagen und auch die Montage ließ auf sich warten.
Die Verbraucherzentrale warnt vor unangekündigten Haustürgeschäften und gibt an, was Betroffene beachten müssen.
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Sind Sie betroffen oder haben Sie konkrete Fragen? Dann wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Weitere Informationen zu den Beschwerden finden Sie auch auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
Ein unangekündigter Gast
Wenn es klingelt und vor der Haustür ein Berater steht, ist es immer gut, einen kühlen Kopf zu bewahren. Was möchte die Person vor meiner Tür von mir? Wie verbindlich ist das Gespräch? Möchte ich dieses Gespräch überhaupt führen?
In Zeiten der Energiewende könnte es so einfach sein. Anstatt lange zu googeln und nach passenden Anbietern zu suchen, steht das Angebot direkt vor der Tür. Doch Achtung. Werden verbindliche Verträge zu früh gezückt oder sogar Druck aufgebaut, sollte man stets hinterfragen, wie seriös das Angebot wirklich ist.
Ein harmloses Angebot mit versteckten Verträgen
Eine betroffene Person berichtet gegenüber der Verbraucherzentrale, dass während des spontan-Gespräches ein Formular für eine verbindliche Anfrage beim Energieversorger unterschrieben wurde. Erst im Nachhinein bemerkte der Betroffene, dass er unwissend einen Auftrag im Wert von mehr als 10.000 € gegenüber der Seitz Energie GmbH autorisierte.
„Haustürgeschäfte sorgen immer wieder für Ärger“, bekräftigt Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, in einer Pressemitteilung.
Haustürgeschäfte sorgen immer wieder für Ärger."
Was ist zu tun, wenn ich unwissentlich einen Auftrag erteilt habe?
Rechtsexperte Tettinger betont in der Pressemitteilung, dass der Betroffene selbst aktiv werden muss, um die ungewollten Verträge wieder loszuwerden. Das sei ein Problem. „Im vorliegenden Fall sollten Betroffene einen Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses fordern und vorsorglich widerrufen“, so Tettinger.
Sie sind betroffen? Dann nutzen Sie den von der Verbraucherzentrale bereitgestellten Musterbrief für den Wiederruf des Vertragsschlusses.
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Das können Sie tun:
Bestreiten Sie den Vertragsabschluss. Der Anbieter muss Ihnen den Vertragsabschluss in einer rechtsgültigen Form nachweisen.
Widerrufen Sie den Vertrag. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht für geschlossene Verträge, wenn dieser außerhalb eines Geschäftsraumes, z.B. bei Ihnen Zuhause, geschlossen wurde.
Sollten Sie nicht über einen Widerruf aufgeklärt worden sein, liegt die Höchstfrist für einen Widerruf bei einem Jahr und 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
Haben Sie die Befürchtung, von einem Anbieter an der Haustür wissentlich getäuscht worden zu sein, dann fechten Sie vorsorglich den Vertrag gegenüber dem Anbieter an.
Ich habe einen Vertrag abgeschlossen, doch die Leistung ist unvollständig - was jetzt?
Wenn Sie der Firma Seitz Energie GmbH wissentlich einen Auftrag erteilt haben, die Umsetzung seitens der Energiefirma aber nun auf sich warten lässt, rät Rechtsexperte Tettinger den Anbieter per Einschreiben zur Leistung aufzufordern. Setzen Sie dafür eine Frist von 14 Tagen. Bleibt die Firma untätig, sollten Sie rechtlichen Beistand einbeziehen.
Vermeiden Sie hohe Vorauszahlungen
Die Verbraucherzentrale rät davon ab, kurz nach Vertragsabschluss oder vor der ersten Maßnahme des Anbieters, hohe Vorauszahlungen zu tätigen. Sollte es sich tatsächlich um ein unseriöses Angebot handeln, könnte ein hoher Geldtransfer für Sie in langen Rechtsstreitigkeiten enden.
„Ist eine Vorauszahlung unvermeidbar, sollten Sie konkrete Termine für Teilzahlungen – abhängig vom Leistungsfortschritt – schriftlich vereinbaren“, rät Tettinger. Alle weiteren Zahlungen sollten erst nach dem ersten Probebetrieb der Anlage fällig sein.