Der neue digitale Agrardieselantrag 2020 lässt viele Landwirte verzweifeln. top agrar hat daher beim Zoll nachgefragt. Die wichtigsten Erkenntnisse.
Für den Antrag 2020 haben Landwirte zwei Möglichkeiten:
- In Papierform über die Formulare 1140 (vollständiger Antrag) bzw. 1142 (Kurzantrag), ausdruckbar als .pdf im Internet unter www.zoll.de5
- Als reiner Onlineantrag über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) https://www.zoll-portal.de6
Die Antragsfrist endet wie gehabt am 30. September. Aber: Der bisherige Onlineantrag ist nicht mehr möglich!
Beim neuen Onlineantrag gelten Landwirte im BuG-Portal als Geschäftskunden. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Elster-Zertifikat für Organisationen. Dieses Zertifikat muss so gut wie jeder Betrieb neu bei der Finanzverwaltung unter www.elster.de einrichten, Stichpunkt „Benutzerkonto erstellen“. Dort „Zertifikatsdatei“ wählen und „Für eine Organisation“. Ihr Rechner erhält dann einen Softwareschnipsel und Sie eine E-Mail mit Link. Die außerdem nötige PIN-Nummer kommt später per Post.
Ist das erledigt, geht es weiter im BuG-Portal, wo Sie ein Konto als Geschäftskunde anlegen. Für viel Verwirrung in der Praxis sorgten zwei Dinge:
- Bereits bestehende Elster-Zertifikate („Für mich“), z.B. für die Steuern, reichen nicht aus! Es ist ein Elster-Zertifikat für Organisationen nötig.
- Die E-Mail für eine vereinfachte Registrierung, die viele Betriebe erhalten haben, hilft nicht viel. Sie sorgt nur für die Übernahme von vorhandenen Daten wie z.B. Fahrzeuge, Restbestände. Offenbar war die E-Mail aber auch Ursache für Probleme. Hier rät der Zoll, das bestehende BuG-Konto zu löschen und sich mit dem Elster-Organisations-Zertifikat neu zu registrieren.
Eine Lösung für Vertreter wie Bauernverbände, Maschinenringe etc. kündigt der Zoll für Mai 2021 an.
Unverständliche Erklärungen, verwirrende E-Mails, überlastete Hotlines: Der Zoll hat es wieder Mal geschafft, viele Landwirte komplett zu verärgern. Wenn sich der Zoll schon für so ein relativ kompliziertes Registrierungsverfahren entscheidet, sollte er dieses auch erklären können. In ihrer Not greifen nun viele Landwirte wieder zum Papierantrag – so wird nicht nur die Digitalisierung ad absurdum geführt, sondern unnötig Frust produziert.