Wer jetzt noch Baukindergeld für ein neu gebautes oder aktuell gekauftes Haus in Anspruch nehmen will, muss sich sputen: Die Baugenehmigung bzw. der Kaufvertrag muss bis zum 31. Dezember 2020 vorliegen. Und spätestens sechs Monate nach Einzug müssen die neuen Eigenheimbesitzer den Antrag auf Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
Familien und Alleinerziehende können dann über zehn Jahre für jedes minderjährige Kind einen Zuschuss von insgesamt 12000 € erhalten. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf max. 90000 € bei einem Kind betragen, zuzüglich 15000 € für jedes weitere Kind. Weitere Informationen zu Baukindergeld, weiteren Förderungen, Finanzierung, Recht, Verträgen und Bauberatung finden Sie auf einer Seite der Verbraucherzentrale Bundesverband unter www.baufoerderer.de