Wer eine Borreliose als Berufskrankheit anerkennen lassen will, muss nachweisen können, dass er sich den Zeckenstich während der versicherten Tätigkeit zugezogen hat. Das ist oft schwierig, gerade auch für Nebenerwerbslandwirte. Deshalb sollten Landwirte möglichst Zeitpunkt und Ort des Stichs genau dokumentieren und frühzeitig den Arzt aufsuchen. Dieser sollte Hautrötungen (Wanderröten) attestieren und gegebenenfalls der Berufsgenossenschaft den Verdacht auf eine Berufskrankheit melden.
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