Das Corona-Hilfspaket III ist auch für Landwirte interessant. Vor allem Schweinehalter können nun auf staatliche Hilfen hoffen. Jedes Unternehmen, das zwischen November 2020 und Juni 2021 wegen der Pandemie einen Umsatzeinbruch von 30% verkraften musste bzw. muss, darf die Zuschüsse in Anspruch nehmen.
Die Höhe orientiert sich am Umsatzrückgang im Vergleich zu den Monaten in 2019 und ist gestaffelt. Bei einem Minus von 30 bis 50% beträgt der Zuschuss 40% und steigt bei stärkeren Einbrüchen auf bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten. Dazu gehören Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Mieten usw. Personalkosten, die nicht von Kurzarbeitergeld betroffen sind, bezuschusst der Staat pauschal mit 20% der Fixkosten. Im Gegensatz zu der Überbrückungshilfe II wird jeder Fördermonat für sich betrachtet. Dies bedeutet: Für einen Monat können Sie eine Förderung erhalten, für einen anderen womöglich nicht. In den vorherigen Hilfspaketen war ein Vergleich über einen bestimmten Zeitraum erforderlich.
Landwirte, die eine bestimmte Zuschusshöhe innerhalb der vergangenen Jahre überschritten haben, müssen neben dem Umsatzeinbruch auch einen Verlust nachweisen. Die genauen Details dazu sind aber noch nicht geklärt (Redaktionsschluss 15.2.2021).
Wichtig: Sie sind verpflichtet, Ihren Antrag zusammen mit einem Steuerberater, der landwirtschaftlichen Buchstelle, einem Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer und/oder Rechtsanwalt zu erstellen.
Im März will die Regierung das Geld auszahlen. Mehr Infos finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Im März will die Regierung das Geld auszahlen. Mehr Infos finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Bernhard Billermann, Tobias Bewer, wetreu Alfred Haupt KG, Münster