Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch will das Bundeslandwirtschaftsministerium gerichtlich dazu verpflichten, die Lobbytermine von seiner Hausherrin Julia Klöckner offenzulegen. Die Klage ging beim Verwaltungsgericht Köln ein.
foodwatch hatte bereits im März 2020 einen Antrag auf Offenlegung der Termine der Ministerin nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Im August 2020 lehnte das Ministerium diesen Antrag ab. Die Begründung: Zum einen gebe es eine solche Vielzahl von Lobbykontakten, dass „jede Auskunft“ geeignet wäre, „sich dem Vorwurf mangelnder Vollständigkeit auszusetzen“. Zum anderen könne man „aus Sicherheitsgründen“ keine Auskunft geben, da aus den Informationen Bewegungsprofile abgeleitet werden könnten.
Oliver Huizinga, Leiter für Recherche und Kampagnen bei foodwatch, hält die Begründungen für absurd: „Zum einen, weil wir überhaupt nicht nach den Orten der Lobbytermine gefragt haben. Zum anderen, weil die Ministerin ihre PR-Termine selbst freiwillig und im Vorfeld – inklusive Ortsangabe – bekannt gibt“. Dass es eine Vielzahl an Lobbytreffen gibt, spreche zudem für und nicht gegen ein Mehr an Transparenz.
Der Verein aus Berlin fordert schon lange ein allgemeines Lobbyregister. Ein Gesetzentwurf der Großen Koalition vom Herbst 2020 sehe zwar die Einführung eines Lobbyregisters vor, enthält bislang jedoch keine Vorgaben zur Offenlegung von Treffen der Bundesregierung mit Interessenvertreter. Mit der Klage gegen Ministerin Klöckner erhöht foodwatch jetzt den Druck. Das BMEL gibt sich schmallippig: „Mit Blick auf das laufende Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln äußern wir uns zu Details bis zum Abschluss des Verfahrens nicht öffentlich.“