Baden-Württemberg will als erstes Bundesland ein eigenes Grundsteuergesetz auf den Weg bringen. Im letzten Jahr hatte der Bund zwar das sogenannte wertabhängige Verfahren beschlossen. Aber die Länder dürfen entsprechend der Länderöffnungsklausel davon abweichen und eigene Modelle beschließen.
Die grün-schwarze Regierung in Stuttgart favorisiert das Bodenwertmodell. Die Berechnung der für die Landwirtschaft maßgeblichen Grundsteuer A ähnelt bei diesem Verfahren dem des Bundesmodelles. Für Betriebsleiter- und Altenteilerhäuser, inklusive der dazugehörigen Fläche rund um die Gebäude, gilt allerdings die Grundsteuer B – und dafür will die Landesregierung die Grundstücksfläche und Bodenrichtwerte heranziehen. Problem: Für Hofstellen in Randlagen gibt es die Bodenrichtwerte oftmals noch gar nicht. Gutachterausschüsse vor Ort müssten diese erst festlegen, was möglicherweise zu Ungleichbehandlungen zwischen den verschiedenen Regionen führen könnte.
„Für die Altenteiler- und Betriebsleiterhäuser könnte durch die neue Formel die Grundsteuer B teilweise doppelt so hoch ausfallen wie bislang“, befürchtet Andreas Knäuer, Geschäftsführer und Steuerberater der Buchstelle LBV in Stuttgart. Hinter vorgehaltener Hand heißt es: Die Landesregierung nehme das bewusst in Kauf. Weil Landwirte keine Gewerbesteuer zahlen, wolle Stuttgart auf diesem Weg einen Ausgleich schaffen. In Kraft treten sollen die neuen Regeln am 1.1.2025.
Auch einige andere Bundesländer denken darüber nach, eigene Wege zu gehen, z.B. Bayern, Sachsen und Hamburg. Konkrete Entwürfe liegen aber noch nicht vor.
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