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Wer darf Pflanzenschutz-Daten einsehen?

Lesezeit: 1 Minuten

Welche Pflanzenschutzmittel wurden wann, in welcher Menge und in welcher Kultur in Naturschutzgebieten eingesetzt? Diese Daten fordern Nabu und Landeswasserversorgung (LW) in Baden-Württemberg seit Jahren erfolglos. Nun setzten sie sich aber vor gleich drei Gerichten durch. Danach verstoße u.a. § 11 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes, der Auskünfte nur bei berechtigtem Interesse im Einzelfall vorsieht, gegen EU-Recht. Um das zu klären, haben die Regierungspräsidien gegen die Urteile Berufung eingelegt. Dazu kommt: Die von Nabu und LW geforderten Daten liegen der Verwaltung schlichtweg nicht vor, so das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart gegenüber top agrar (Az.: 10 K 1230/19; 14 K 9469/18; 9 K 8441/19).

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