Die EU-Kommission plant, den mehrjährigen EU-Haushalt umzubauen. In einer Mitteilung hat die EU-Kommission am Mittwoch vorgeschlagen, den EU-Haushalt nach 2027 in drei Blöcke zu unterteilen. EIn separates Agrarbudget plant die oberste EU-Behörde demnach nicht.
Zum möglichen finanziellen Umfang des sogenannten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) äußerte sich die Kommission bislang nicht. Für den aktuellen MFR stehen für die Jahre 2021-2027 gut 1.200 Mrd € zur Verfügung. 400 Mrd. € davon sind für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verplant.
Erste offizielle Stellungnahme der EU-Kommission
Die Mitteilung vom Mittwoch ist die erste offizielle Stellungnahme der EU-Kommission zum EU-Haushalt. Im vergangenen Oktober veröffentlichten verschiedene Medien interne Dokumente der EU-Kommission. Darin war bereits von einer neuen Struktur des EU-haushalts die Rede.
Wie will die EU-Kommission den Haushalt gliedern?
Die Kommission schlägt nun vor, den nächsten EU-Haushalt auf drei Säulen zu errichten:
Länderpläne für Reformen und Investitionen: Jeder Mitgliedstaat soll einen Plan vorlegen, in dem die wichtigsten Reformen und Investitionen zur Erreichung der EU-Ziele dargelegt werden.
Europäischer Wettbewerbsfonds: Dieser Fonds soll strategische Sektoren und Technologien fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Überarbeitete Außenfinanzierung: Die EU will ihre Außenfinanzierung effizienter gestalten, um ihre strategischen Interessen besser zu verfolgen.
Mit dieser neuen Struktur will die EU-Kommission den Haushalt und den Zugang zu EU-Mitteln vereinfachen. Aktuell sind die EU-Mittel auf sieben Ausgabenkategorien verteilt. Traditionelle Schwerpunkte des EU-Haushaltes sind die Agrarförderung (ca. 33 % der Mittel) und die Kohäsionspolitik (35 %).
Was bedeuten die Haushaltspläne für die Gemeinsame Agrarpolitik?
Die EU-Kommission erweckt in ihrer Kommunikation den Eindruck, als würde sie die Budgets für Landwirtschaft und die Programme zur Regionalentwicklung (Kohäsion) in der erste Säule des künftigen Haushalts kombinieren wollen.
Das könnte bedeuten, dass jeder Mitgliedstaat im Rahmen seines nationalen Haushaltsplans darlegen muss, wie er zur Erreichung bestimmter Ziele – auch für die Landwirtschaft – beitragen will.
Bereits heute müssen die EU-Mitgliedstaaten in sogenannten nationalen Strategieplänen darlegen, wie sie die Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einsetzen und die Ziele der EU-Agrarpolitik erreichen wollen. Dieses Konzept will die EU-Kommission offenbar auf weitere Politikbereiche ausweiten.
Wann wird es konkreter?
Die EU-Kommission hat mit ihrer Stellungnahme vom Mittwoch einen ersten Aufschlag für den EU-Haushalt nach 2027 vorgelegt. In Stein gemeißelt sind die jedoch noch lange nicht.
Die Kommission hat zunächst einen Konsultationsprozess gestartet, um die Meinungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments, anderer EU-Institutionen und Interessengruppen sowie der Bürger einzuholen.
Im Juli 2025 will die Kommission einen Vorschlag für den nächsten EU-Haushalt vorlegen. Dieser Vorschlag muss dann der Prüfung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten standhalten. Es wird erwartet, dass der neue EU-Haushalt am 1. Januar 2028 in Kraft treten wird.