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topplus Reform der FFH-Richtlinie

EU-Kommission will Wolfsbejagung vereinfachen

Die EU-Kommission macht Tempo beim Wolf: Von der Leyens Behörde will den Schutzstatus auch im EU-Recht absenken. Dann könnten Abschüsse und echter Schutz von Nutztieren näher rücken.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission hat am Freitagnachmittag vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) abzusenken. Künftig könnte der Wolf im EU-Recht demnach als „geschützt“ und nicht mehr als „streng geschützt“ gelten.

Würde der Vorschlag der EU-Kommission von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament  angenommen, bekämen die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität im Wolfsmanagement – könnten etwa leichter Abschüsse genehmigen.

Von der Leyen: Wolfsrudel „echte Gefahr“

„In einigen europäischen Regionen sind Wolfsrudel zu einer echten Gefahr geworden, insbesondere für Nutztiere“, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Freitag in Brüssel.

EU-Kommission folgt Berner Konvention

Mit ihrem Vorschlag folgt die EU-Kommission einem Beschluss der Mitglieder der Berner Konvention, der am Freitag in Kraft getreten ist. Ende Dezember hatten die Unterzeichner des internationalen Artenschutzabkommens ebenfalls für eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gestimmt.

Könnte der Wolf bald bejagt werden?

Sowohl nach der Berner Konvention als auch nach der FFH-Richtlinie kann eine Art, die als „geschützt“ (im Gegensatz zu „streng geschützt“) ist bejagt werden. Allerdings geht das nur „unter Berücksichtigung der Erhaltung der Populationen“, erklärt die EU-Kommission.  

Hinzu kommt: Die Jagd auf eine solche, „geschützte“ Art muss von den Mitgliedstaaten genehmigt werden. Die sind auch weiterhin dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass der günstige Erhaltungszustand für die Populationen erreicht und aufrechterhalten wird.

Mitgliedstaaten müssen FFH-Richtlinie umsetzen

Würde der Vorschlag der EU-Kommission angenommen, hätten die EU-Länder also weiterhin einen gewissen Spielraum. Sie müssten sich aktiv dazu entscheiden, die Möglichkeiten zum Wolfsmanagement, die Brüssel dann einräumt, auch zu nutzen.

Wann treten die Änderung des Schutzstatus des Wolfs in Kraft?

Der Kommissionsvorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Die EU-Kommission erwartet „eine rasche Annahme der gezielten Änderungen“.

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